Übergreifende Fachgebiete
Die übergreifenden Fachgebiete sind maßgeblicher Teil der Bachelor-Ausbildung und nicht als Einzelprogramme studierbar. Die betriebswirtschaftlichen Studiengänge und der Studiengang Wirtschaftsrecht basieren auf dem „Pforzheimer Modell“. Es verbindet die Spezialisierung im eigenen Studiengang mit einer breiten Grundlagenausbildung. Dieses Modell ist Grundlage für den Arbeitsmarkterfolg aller Absolventen, denn die breite betriebswirtschaftliche Basisausbildung ermöglicht vielfältige Karrieren auch abseits der ursprünglichen Vertiefungsrichtung im Studium.
In den ersten zwei Semestern, dem Grundstudium, vermittelt das betriebswirtschaftliche Studium ein fundiertes Basiswissen in der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre, den quantitativen Methoden und im Recht. Ab dem dritten Semester nimmt der Anteil dieser übergreifenden Vorlesungen ab und der Anteil an studiengangspezifischen Fächern zu. Auch der Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht ist im 70:30-Modell aufgebaut. In den ersten Semestern vermittelt er juristische und wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen, mit Schwerpunkten insbesondere auf zivilrechtlichen Veranstaltungen, Arbeitsrecht sowie auf öffentlich-rechtlichen Veranstaltungen. Hinzu kommen Vorlesungen in den Schwerpunktfächern und juristischen Vertiefungsfächern.