Warum Wirtschaftsrecht an einer Hochschule studieren
Jura + BWL = Wirtschaftsrecht
Wer Recht und Wirtschaft im Studium vereinen möchte, um später mit dem Abschluss Bachelor of Laws (Bacherlor LL.B.) an dieser Schnittstelle in Unternehmen tätig zu sein, ist im Studiengang Wirtschaftsrecht, insbesondere an der Hochschule, genau richtig.
Die Hochschule bietet Ihnen:
- Einen guten Ruf
- Überwiegend kleine Studierendengruppen im Wirtschaftsrecht (25 – 35 Studienplätze pro Semester)
- Exzellente, praxisorientierte Professorinnen/en zum Anfassen
- Wahlweise englischsprachige Vorlesungen/12 ECTS Pflicht
- Gute Praxiskontakte
Studiengang Wirtschaftsrecht - studieren mit Zukunft
Das Team Wirtschaftsrecht begrüßt Sie ganz herzlich auf unserer Homepage
Auf dieser Seiten finden Sie alles Wissenswerte zu unserem Studiengang Wirtschaftsrecht. Lesen Sie z. B. was Wirtschaftsrecht ist und welche Zukunftsperspektiven Sie mit einem Hochschulabschluss Bachelor of Laws (LL.B.) haben. Sie erhalten auch Informationen zum Studienverlauf und welche Voraussetzungen Sie mitbringen sollen, um ein erfolgreiches Wirtschaftsrechtstudium zu absolvieren..
Sie möchten sich gerne darüber informieren, welche Veranstaltungen im aktuellen Semester noch im Studiengang Wirtschaftsreht geplant sind? Oder interessieren Sie sich für eine bereits vergangene Veranstaltung? Dann werfen Sie einen Blick auf "Aktuelles und Rückblicke". Dort finden Sie neben einem Bericht meistens auch noch eine kleine Bildgalerie.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und Stöbern.
Zum Studium
Jura + BWL = Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrechtsstudium basiert auf der deutschen Sprache und der logischen Erschließung von Problemstellungen. Sie sind daher für das Studium Wirtschaftsrecht bestens geeignet, wenn Sie sich sowohl für rechtliche als auch für wirtschaftliche Fragestellungen interessieren, sich sprachlich gut ausdrücken können und logisches Denkvermögen besitzen. Erfolgreiche Wirtschaftsjuristen zeigen hohes Engagement und Eigeninitiative, haben Freude an komplexen Fragestellungen, kritischem Denken und eigenständigem Argumentieren. Interesse an Fremdsprachen, insbesondere Englischkenntnisse sind von großem Vorteil.
7 Semester BWR
Das Studium dauert in der Regel 7 Semester. Nach einem erfolgreichen Abschluss erhalten Sie im Studiengang Wirtschaftsrecht den Titel Bachelor of Laws (LL.B.).
Der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht zeichnet sich durch eine Integration wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte in das juristische Studium aus. Dabei wird insbesondere Wert auf Methodik und Wissenschaftlichkeit gelegt.
Die Schwerpunkte des Studienganges liegen in den ersten Semestern insbesondere auf Zivilrechtlichen Veranstaltungen wie den ersten drei Büchern des BGB (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht), dem Arbeitsrecht, sowie auf Öffentlich-Rechtlichen Veranstaltungen (Grundrechte, Verwaltungsrecht) und dem Wirtschaftsstrafrecht. Auch Veranstaltungen mit internationalem Bezug (Europäisches- und Internationales Recht, Europäische Grundrechte) finden sich über die Semester wieder.
Die wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen der ersten Semester werden durch Vorlesungen der Betriebs- und der Volkswirtschaftslehre aus der Fakultät Wirtschaft und Recht abgedeckt. Desweiteren finden Veranstaltungen zu Quantitativen Methoden statt. Allgemeine Handlungskompetenzen sowie Sprachkenntnisse werden im Rahmen des SIK-Programmes bzw. durch Veranstaltungen des Sprachenzentrums gefördert.
Im fünften Studiensemester lernen Sie im Praxissemester die Anwendung der Lehrinhalte im Unternehmen kennen.
Studienverlauf
Der Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht zeichnet sich durch eine Integration wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte in das juristische Studium aus. Dabei wird insbesondere Wert auf Methodik und Wissenschaftlichkeit gelegt.
Die Schwerpunkte des Studienganges liegen in den ersten Semestern insbesondere auf Zivilrechtlichen Veranstaltungen wie den ersten drei Büchern des BGB (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht), dem Arbeitsrecht, sowie auf Öffentlich-Rechtlichen Veranstaltungen (Grundrechte, Verwaltungsrecht) und dem Wirtschaftsstrafrecht. Auch Veranstaltungen mit internationalem Bezug (Europäisches- und Internationales Recht, Europäische Grundrechte) finden sich über die Semester wieder.
Die wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen der ersten Semester werden durch Vorlesungen der Betriebs- und der Volkswirtschaftslehre abgedeckt. Desweiteren finden Veranstaltungen zu Quantitativen Methoden statt. Allgemeine Handlungskompetenzen sowie Sprachkenntnisse werden im Rahmen des SIK-Programmes bzw. durch Veranstaltungen des Sprachenzentrums gefördert.
Das 5. Studiensemester ist als Praxissemester vorgesehen. Nähere Informationen zum Praxissemester finden Sie auf der E-Learning-Plattform, insbesondere im Leitfaden Praxissemester Studiengang Wirtschaftsrecht.
Es besteht zudem die Möglichkeit, das Praxissemester im Ausland abzulegen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Kategorie Auslandssemester sowie den Seiten des akademischen Auslandsamtes.
Neben dem Praxissemester ist ein weiteres Unternehmensplanspiel vorgesehen. Dieses findet kurz vor Beginn des 6. Semesters statt und wird von dem Fachübergreifenden Gebiet BWL geplant und durchgeführt.
Ein Auslandsaufenthalt ist eine wertvolle Ergänzung zum Studium. Unerheblich ist es dabei, ob es sich um ein theoretisches oder praktisches Semester handelt. Auch Kurzpraktika sind möglich.
Insbesondere theoretische Semester im Ausland können die Studienzeit verlängern, was aber durch die gewonnenen Erfahrungen wettgemacht wird. Mit einem Auslandsaufenthalt beweisen Sie, dass Sie in der Lage sind, ein nicht ganz leichtes Projekt zu realisieren und sich in einer fremden Umgebung zurechtzufinden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des akademischen Auslandsamtes.
Nach der ersten Arbeitserfahrung im Praxissemesters besteht im sechsten Semester die Möglichkeit, sein Wissen im Rahmen zweier zu wählender Schwerpunktfächer zu vertiefen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Anlage der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Eine Übersicht der angebotenen Schwerpunktfächer finden Sie hier.
Im siebten Semester stehen neben abschließenden theoretischen Veranstaltungen in den ersten sechs Semesterwochen außerdem ein fachwissenschaftliches Kolloquium, die mündliche Bachelorprüfung sowie die Bachelorthesis an.
Da die Bachelorthesis einen Großteil des Semesters einnimmt, empfiehlt es sich, diese anschließend an den Veranstaltungsblock einzuplanen.
Die Mündliche Abschlussprüfung ist ebenfalls regelmäßig im siebten Semester angedacht. Gegenstand der mündlichen Abschlussprüfung ist der Schwerpunkt des Studienganges in seinen wissenschaftlichen und fachlichen Zusammenhängen.
Die mündliche Abschlussprüfung kann, ebenso wie die Bachelorthesis, bereits ab dem sechsten Fachsemester erbracht werden, wenn die in der Studien- und Prüfungsordnung (Anlage 1: Checkliste Prüfungsberechtigung) genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen zur mündlichen Prüfung sowie die Richtlinien zur Anfertigung wirtschaftsjuristischer Studienarbeiten für die Thesis entnehmen Sie bitte der "Newsgroup Wirtschaftsrecht" auf der E-Learning Plattform.
Weitere Informationen zum Studium, Studienaufbau, den zugehörigen Lehrveranstaltungen etc. finden Sie in den Modulhandbüchern des Studiengangs (Fakultät für Wirtschaft und Recht\Fakultät\Qualität\Modulhandbücher und Syllabi\Modulhandbücher) sowie in der Studien- und Prüfungsordnung (Hochschule Pforzheim\Studium\Im Studium\Studien- und Prüfungsordnung). Beides können Sie direkt unter den Quick Links aufrufen.
Ihre Zukunft mit dem Abschluss Bachelor of Laws
Unabhängig von Branche, Größe oder Struktur wird fast jede Tätigkeit in einem Unternehmen in starkem Maße von Rechtsfragen bestimmt. Befriedigende Antworten auf rechtliche Fragestellungen lassen sich aber nur finden, wenn hinreichende Kenntnisse der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorhanden sind. Die Nachfrage nach betriebswirtschaftlich geschulten Juristen, eben Wirtschaftsjuristen, ist daher ungebrochen hoch. Absolventen des Studiengangs können nach sieben Semestern einen vollwertigen Einstieg in die Arbeitswelt finden. Sie können sich aber auch durch anschließende Masterprogramme an Universitäten oder Hochschulen im In- und Ausland für die Übernahme von Führungs- und Expertenpositionen qualifizieren.
Was sind eigentlich Kompetenzziele und Lernergebnisse?
Kompetenzziele beschreiben die Kompetenzen, die jeder Studierende nach dem Abschluss seines Studiums im Bachelor Wirtschaftsrecht erlangt haben soll. Jedes dieser Ziele wird durch Lernergebnisse beschrieben, durch diese werden die Kompetenzziele operationalisiert und messbar gemacht.
Die Kompetenzziele und Lernergebnisse der verschiedenen Studiengänge finden Sie in der Navigationsspalte.
Berufsbild & Karrierechancen
Arbeitsmarkt
Der Bachelor im Wirtschaftsrecht bietet die Grundlage für vielseitige Masterstudiengänge und eröffnet den Zugang zu fast allen Berufen der Wirtschaft und Verwaltung mit Rechts- und Managementbezug.
Unsere Absolventen aus dem Studiengang Wirtschaftsrecht mit dem Abschluss Bachelor of Laws sind unter anderem tätig in:
- Industrieunternehmen (in Rechts-/Personal-/Patent- & Markenabteilungen sowie im Einkauf und Vertrieb)
- Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
- Unternehmensberatungen
- Insolvenzverwaltungen
- Banken und Versicherungen
- Kammern und Verbänden
- Bundes-, Gemeinde- und Universitätsverwaltungen
- Anwaltskanzleien
- Gemeinnützigen Organisationen
- Compliance
- Datenschutzabteilungen
- Politik und Verwatung
Sofern Ihr Berufswunsch Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt ist, müssten Sie ein Jura-Studium an einer Universität aufnehmen, welches den erforderlichen Abschluss bietet. Hierfür reicht ein Studium im Bachelor Wirtschaftsrecht nicht aus.
Wir motivieren unsere guten Absolventen zur Fortsetzung ihres Studiums im Rahmen eines Masterprogrammes. Für die Wahl des richtigen Studiums stehen wir gerne unterstützend zur Seite und stellen zum Informationsaustausch einen Kontakt zu unseren Alumni her.
Mit der Universität Kassel besteht eine Kooperationsvereinbarung, die u.a. die Aufnahme guter Absolventen in die dort angebotenen Masterprogramme im Wirtschafts-, Umwelt und Sozialrecht vorsieht. Darüber hinaus besteht seit kurzem eine weitere Kooperation mit der Universität zu Chester in Großbritannien.
Interessierte Studierende erhalten gerne weitere Informationen bei
Prof. Dr. Andreas Willburger (andreas.willburger(at)hs-pforzheim(dot)de),
Tel.: 07231/28-6209, Raum: W1.1.23
Je nach Interessengebiet (Recht / Steuerberatung / Wirtschaftsprüfung / Personal / Management / Technik) haben die Absolventen an folgenden Universitäten und Hochschulen im In- und Ausland ein weiterführendes Masterstudium belegt:
Hochschulen: | Universitäten: |
Frankfurt | Aberdeen |
Hof | Brüssel |
Mainz | Edinburgh |
München | Glasgow |
Pforzheim | Kassel |
Wismar | Lissabon |
Mannheim | |
Fernuniversität: | Siegen |
Hagen | Stirling |
Toulouse | |
Wien |
Gerne unterstützen wir geeignete Absolventen bei Ihren Promotionsplänen.
Möglich ist dies durch eine Promotion mit direkter Anbindung an die Hochschule Pforzheim nach Aufnahme in das neue Promotionszentrum des Promotionsverbandes Baden-Württemberg.
Eine weitere Möglichkeit bietet insbesondere eine kooperative Promotion im Rahmen einer Vereinbarung mit der Universität Kassel. Dabei erfolgt die Betreuung ggf. gemeinsam durch jeweils eine/n Professor/in aus Pforzheim und Kassel. Sie erhalten bei uns nicht nur die formale Gelegenheit zur Promotion, sondern wir fördern Sie aktiv u.a. durch Promotionskollegs, die zu einem fruchtbaren Austausch auch mit anderen Promovierenden führen. Einzelnen Promovenden können wir immer wieder auch Assistent*innenstellen anbieten; andere unterstützen wir bei der Bewerbung um Graduiertenstipendien.
Prominentester erfolgreicher Doktorand im Rahmen der Partnerschaft Pforzheim-Kassel ist Prof. Dr. Steffen Kroschwald, Absolvent des LL.B. Pforzheim, des LL.M. Kassel, der in Kassel eine erfolgreiche kooperative Promotion zum Dr. jur. abgeschlossen hat und nach einigen Jahren Industrieerfahrung nun bei uns in Pforzheim einer der ersten Wirtschaftsrechtsabsolventen ist, die im Studiengang Wirtschaftsrecht lehren. Hier finden Sie ein Interview mit Steffen Kroschwald. Auch andere Universitäten haben mit uns kooperative Promotionen durchgeführt oder führen diese aktuell durch, so die Universität Lüneburg, die Universität Münster oder die Universität Oldenburg.
Unser erster Absolvent, der einen begehrten „Dr. jur.“ erwarb ist Herr Fabian Rieß gewesen; ihm folgten inzwischen eine ganze Reihe anderer AbsolventInnen nach.
Lesen Sie hier das gesamte Interview mit Herrn Rieß.
Das sollten Sie mitbringen & was sind Ihre Vorteile
Logisches Denkvermögen
Gute schulmathematische Kenntnisse zeigen zudem Ihre Befähigung zum logischen Denken, was Ihnen bei der Erschließung von rechtlichen Themengebieten sowie der juristischen Falllösung hilft. Darüber hinaus hilft diese Kompetenz auch bei den mathematischen und wirtschaftswissenschaftlichen Vorlesungen.
Das bietet Ihnen der Studiengang
- Abwechslungsreiches, praxisnahes Studium
- Exzellente Berufsperspektiven
- Hohe Fachkompetenz der Lehrenden
- Individuelle Betreuung der Studierenden
- Förderung der englischen Sprachkompetenz
- Sprachenzentrum (IfS)
- International Study Program (ISP)
- Rechtsvorlesungen in englischer Sprache
- Kleine Gruppen (30 – 40 Personen)
- Abschluss: Bachelor of Laws (LL.B.)
Auslandssemester - Nutzen Sie die Chance auf einen Auslandsaufenthalt an einer Universität oder Business School
Sie möchten ein Semester im Ausland studieren, auch wenn Sie hier Ihren Schwerpunkt im nationalen Recht haben? Kein Problem! Viele Arbeitgeber sehen ein solches Auslandssemester als großen Vorteil gegenüber anderen Bewerber*innen und die Erfahrungen, die Sie dort machen können – auch jenseits des eigentlichen Studiums – werden für Sie unvergesslich und Ihre weitere berufliche Zukunft sehr förderlich sein. Auch werden Sie sicher Freundschaften mit Studierenden auf der ganzen Welt schließen und sich vernetzen können.
Durch die AACSB Akkreditierung haben Sie die Möglichkeit, an den Business Schools fast auf der ganzen Welt zu studieren – unsere Studierenden waren in Thailand, in Südkorea, in Kanada, in Mexiko, Schweden ….Mit einzelnen Unis bestehen auch Kooperationen mit den dortigen Law Schools, so dass Sie auch dort Veranstaltungen besuchen können. Aber auch die Business Schools bieten Rechtsvorlesungen an, die wir auf unsere Rechtsfächer anerkennen. Scheuen Sie nicht, uns anzusprechen und weitere Informationen einzuholen! Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Prof. Dr. Brigitte Thäle
Prof.Dr. Andrea Wechsler
Studierende berichten über ihre Erfahrungen
Nicolas Helbling - Yonsei Universität
Die drei rennomiertesten Universitäten des Landes, Seoul National, Korea University, und Yonsei University standen für mich zur Auwahl. Meine Entscheidung habe ich anhand der Erfahrungsberichte von anderen Studenten meiner Hochschule und der Lage der Universitäten in Seoul getroffen. Während Korea und Seoul National University relativ abgelegen verortet sind, befindet sich die Yonsei University sehr zentral im „studentischen“ Viertel von Seoul. Einige junge Menschen und Foreigner leben in den Stadtteilen Sinchon und Hongdae, die genau an den Campus der Yonsei University grenzen. Aufgrund der optimalen Lage und des guten weltweiten Rufs der Universität habe ich mich für die Yonsei entschieden. Lesen Sie hier mehr.
Orientierungstest
Alle Studieninteressierte für einen Bachelor-Studiengang müssen nachweisen, dass sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Hierzu wurde ein landesweiter Orientierungstest (OT) entwickelt, der den Studieninteressenten Studienfächer und Berufe aufzeigt, die zu ihren Interessen und Fähigkeiten passen.
Mit dem Orientierungstest testen Sie selbst, welches Studium und welcher Beruf zu Ihnen passt.
Der Orientierungstest findet online statt und kann jederzeit unter www.was-studiere-ich.de absolviert werden. Er besteht aus einem (verpflichtenden) Interessenteil und drei (freiwilligen) kognitiven Fähigkeitstests. Die Teilnahme am Test ist beliebig oft möglich. Nach Durchführung des Tests kann eine Teilnahmebestätigung ausgedruckt werden, welche dem Zulassungsantrag beizufügen ist. Das Testergebnis wird dort nicht ausgewiesen, d.h. es muss lediglich die Teilnahme am Test nachgewiesen werden.
Dieser Orientierungstest ist von allen Studieninteressenten zu absolvieren, die sich zum Studium in einem Bachelor-Studiengang bewerben möchten. Er darf nicht verwechselt werden mit den Kriterien der Auswahlverfahren der einzelnen Studiengänge (z.B. Auswahlgespräch, Eignungsfeststellungsverfahren oder Studierfähigkeitstest).
Die Teilnahmebestätigung des Orientierungstests ist mit dem Zulassungsantrag bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen.
Studierfähigkeitstest
Wenn Sie sich für einen betriebswirtschaftlichen Studiengang oder für einen Studiengang des Wirtschaftsingenieurwesens oder für den Studiengang Wirtschaftsrecht interessieren, können Sie am "ITB-Business" (Studierfähigkeitstest für Bachelorstudiengänge in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) teilnehmen. Dies ist ein Test zur Erfassung von Fähigkeiten, die für das erfolgreiche Absolvieren eines Bachelorstudiums in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften von Bedeutung sind.
Einerseits kann Ihnen die Teilnahme eine Entscheidungshilfe sein, ob die Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Themen Ihr Interesse weckt und andererseits können Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen.
Die Teilnahme am Studierfähigkeitstest ist freiwillig.
Das Ergebnis des Studierfähigkeitstests wird bei der Ermittlung der Gesamtnote für das Auswahlverfahren nur berücksichtigt, wenn dadurch die Gesamtnote verbessert werden kann. Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.
Sie können den Testbericht beliebig oft für Bewerbungen verwenden.
Der Test wird in Kooperation mit der ITB Consulting GmbH durchgeführt, daher finden Sie hier weitere Informationen zum Test (z.B. Inhalte, Aufbau, Termine, Teinahmegebühren) auf den externen Seiten der ITB Consulting GmbH.
Zugangsvoraussetzungen
Gemäß den Vergabevorschriften für Studienplätze kann jede Hochschule innerhalb eines durch die Hochschulvergabeverordnung vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien das Auswahlverfahren für Studienbewerber durchgeführt wird.
Für alle Studiengänge einheitlich sind die Zulassungsquoten für Härtefälle, Ausländer, Zweitstudiumbewerber und Bewerber, deren Ortsbindung im öffentlichen Interesse steht. Die übrigen Studienplätze werden vergeben:
- zu 10 % nach Wartezeit
- zu 90 % nach dem von der Hochschule durchgeführten Auswahlverfahren
Es gelten folgende Auswahlkriterien:
Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
- Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik [1] = 30 %
- Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch [2] = 20 %
[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. [2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache. |
Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:
- die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
- das Ergebnis des Studierfähigkeitstests = 30 %.
Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Testverfahrens schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Testverfahrens nicht vorliegt.
Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.
Hierbei ist zu beachten, dass für alle Bewerber alle jeweils für den Studiengang genannten Auswahlkriterien gelten. Das Gesamtergebnis der Auswahlkriterien ergibt die Note, die im Zulassungsverfahren berücksichtigt wird.
Hinweise zur Bewerbung
Bewerbungsstichtag ist der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen Ausschlussfristen sind. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit Ablauf dieses Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
Sie sind zur wahrheitsgemäßen Angabe der notwendigen Daten gemäß Hochschulvergabeverordnung (HVVO) und Landeshochschulgesetz (LHG) verpflichtet.
Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden.
Sonderanträge zur Bewerbung
Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie zusätzlich zum Zulassungsantrag im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung stellen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.
Ein Sonderantrag kann zum Erfolg führen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann nicht jeder Grund, den Sie selbst als relevant ansehen, bei der Studienplatzvergabe als 'Sonderfall' anerkannt werden.
Selbstverständlich müssen Sie Ihrem Sonderantrag geeignete Nachweise beifügen.
Ein Härtefall gem. HZVO liegt nur dann vor, wenn in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass auch bei Anlegen besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur 1 Semester auf die Zulassung zu warten.
Eine ausführliche Begründung mit Nachweisen (z.B. ein ärztliches Attest) ist dem Antrag auf Anerkennung als Härtefall beizufügen. Finanzielle Umstände, die die sofortige Aufnahme des Studiums erfordern, oder Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit eines Elternteils oder sonstiger Verwandter begründen i.d.R. keinen Härteantrag.
Unter die Vorwegauswahl fallen die Bewerber, die einen Dienst nach HZVO abgeleistet haben und unmittelbar vor oder während der o.g. Tätigkeit im genannten Studiengang an der jeweiligen Fachhochschule zugelassen wurden (Kopie des Zulassungsbescheides bitte beifügen). Die Vorwegauswahl gilt nur bis zum zweiten nach dem Dienstende durchgeführten Vergabeverfahren.
Ein im öffentlichen Interesse zu berücksichtigender oder fördernder Personenkreis gem. HZVO ist gegeben bei Bewerbern, die
a) wegen der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort gebunden sind,
b) soziale Pflichten am Wohnort wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere Tätigkeiten in herausgehobener Funktion in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes; Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches; Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Ausübung eines Mandats in einer Kommunalen Vertretungskörperschaft und deren Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.
In der Wartezeitquote erfolgt die Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen allein nach der Anzahl der Wartesemester. Bewerber/innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben." Falls sie Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Wartezeit belegen können, nehmen sie mit der („korrigierten“) längeren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.
Der Nachweis der Auswirkungen auf die Schullaufbahn kann durch Kopien der Schulzeugnisse erfolgen. Zusätzlich müssen Bewerber und Bewerberinnen eine Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Klinikaufenthalt oder zu hohen krankheitsbedingter Fehlzeiten) beifügen. Weitere geeignete Nachweise sollten eingereicht werden.
Die Teilnahme an einem Schüleraustausch oder einem Auslandsschuljahr sind keine Begründungen.
Bewerbungsprozess für Bachelor-Studiengänge
Bewerbungsprozess (Bachelor) für
- die Studiengänge der Fakultät für Gestaltung: Bewerbungswegweiser Fakultät für Gestaltung (Bachelor)
- alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 1 bis 3 gegliedert:
- alle zulassungsfreie Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 2 und 3 gegliedert:
1. Registrierung auf hochschulstart.de
Sie erhalten dort Ihre Bewerber-ID (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN), die Sie für Ihre Bewerbung an der Hochschule Pforzheim benötigen. Für die Bewerbung in ein höheres Semester entfällt dieser Schritt.
2. Registrierung an der Hochschule Pforzheim
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den Status Ihrer aktuellen Studienbewerbungen überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.
3. Bewerbung an der Hochschule Pforzheim
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch die Bewerbung geführt. Gemäß der gültigen Hochschulvergabeverordnung (HVVO) können Sie bis zu drei Zulassungsanträge stellen.
Bitte beachten Sie:
Bei mehr als einer DoSV-Bewerbung priorisieren Sie Ihre Studienwünsche bitte auf hochschulstart.de. Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/priorisierung (externer Link).
Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim im Falle einer Immatrikulation/Einschreibung
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.
Für zulassungsfreie Studiengänge:
Die am Ende Ihres Antrags genannten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.
Zum Bewerbungsportal
Von Studierenden für unsere künftigen Studenten
Nehmen wir einmal an Du kommst am Sonntagmorgen aus dem Club und Dich quält der Hunger. In der Nähe entdeckst Du eine Dönerbude, die schon geöffnet hat und Du beschließt Dir dort Dein „Frühstück“ zu holen. Du betrittst nun also die besagte Dönerbude. Über der Theke hängt eine Infotafel mit allen Speisen und den dazugehörigen Preisen. Nach kurzer Durchsicht bestellst Du einen Döner mit Allem. Du nimmst nun gemütlich Platz und genießt deine Mahlzeit. Als Du an der Kasse bezahlen möchtest wunderst Du Dich, denn der Besitzer der Dönerbude tippt nicht die auf der Infotafel vermerkten 5 Euro, sondern 6 Euro in die Kasse ein. Überrascht zeigst Du auf die Tafel und fragst nach, warum der Döner nun 1 Euro teurer ist. Der Besitzer zeigt daraufhin auf einen Stapel Faltblätter, welcher auf der Theke liegt und den Du erst jetzt bemerkst. Der Besitzer erwidert er habe seit zwei Tagen die Preise erhöht, der Döner koste jetzt 6 Euro. Dies hättest Du im Faltblättchen, die im Übrigen auch auf jedem Tisch liegen, nachlesen können. Und nun die große Frage: Welchen Preis musst Du bezahlen?
Wenn Du diese Frage spannend findest, dann ist Wirtschaftsrecht genau der richtige Studiengang für Dich. In vielen alltäglichen Situationen begegnen Dir BGB, HGB, StGB oder ein Verwandter ohne, dass es Dir bewusst ist. Im Laufe Deines Studiums Wirtschaftsrecht an der Hochschule Pforzheim lernst Du das mächtige Werkzeug Recht richtig anzuwenden und wirst feststellen, wie vielseitig und spannend Recht ist. (Vanessa Schweikert)
Zitate und Gründe von Studierenden & Professoren*innen
Als Studierender des Studiengangs Wirtschaftsrecht an der Fakultät Wirtschaft und Recht erhältst Du eine Ausbildung zum/zur Juristen/in mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzqualifikation, so dass Du neben der Arbeit mit Paragraphen auch die Bilanz eines Unternehmens beherrscht. Der Studiengang ist abwechslungsreich und praxisnah, weshalb Dir nach Deinem Abschluss die Türen in unterschiedlichsten Bereichen offenstehen. Als Wirtschaftsjurist hast Du also viele Möglichkeiten und kannst Dich beruflich immer wieder weiterentwickeln. Nach Deinem Abschluss wirst Du zudem keine Schwierigkeiten haben auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, da die Nachfrage nach betriebswirtschaftlich geschulten Juristen, eben Wirtschaftsjuristen, ungebrochen hoch ist. Auch ein Master an einer Uni oder Hochschule steht Dir offen.
(Autor: Student Wirtschaftsrecht)
Warum Wirtschaftsrecht an der Hochschule Pforzheim studieren?
Das Wirtschaftsrecht an unserer Hochschule ist ein kleiner Studiengang, der es in sich hat. Ein Semester besteht aus 30-40 Studenten. Somit finden fächerspezifische Vorlesungen in kleinen Gruppen statt. Die Professoren arbeiten eng mit Ihren Studierenden zusammen und ein Mentor/in wird Sie während Ihres Studiums begleiten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Die Hochschule Pforzheim gehört zu den wenigen Hochschulen in Deutschland die das AACSB-Gütesiegel tragen darf und somit höchste internationale Anforderungen erfüllt. Somit steht auch einem (freiwilligen) Auslandssemester nichts im Wege.
Dir Brennen noch weitere Fragen unter den Nägel zum Studienablauf, Studentenleben oder spezielle Fragen zu den einzelnen Fächer? Dann kannst du dich gerne an unsere Studenten wenden.
Sie beantworten Dir alle Fragen und könne Dir erste Tipps für Dein Studium an der Hochschule Pforzheim verraten.
Patrick Santos Pereira
„Nur Wirtschaft oder Recht pur ist mir zu einseitig, daher studiere ich Wirtschaftsrecht. Das Beste aus beiden Welten!“
E-Mail-Adresse: santospp(at)hs-pforzheim(dot)de
Jörg Benz
„Wirtschaftsrecht verbindet sprachliches mit systematischem Arbeiten“
E-Mail-Adresse: benzjoer(at)hs-pforzheim(dot)de
Stephanie Henne
„Wieso sollte man sich zwischen Wirtschaft und Recht entscheiden, wenn es einen Studiengang gibt, der beides miteinander verbindet“
E-Mail-Adresse: henneste(at)hs-pforzhem(dot)de
Yvonne Rauschenberger
„Warum nur Jura studieren, wenn man nebenbei auch BWL und VWL lernen kann? Genau die Kombination macht Wirtschaftsrecht so praxisnah und interessant für mich."
E-Mail-Adresse: rauchey(at)hs-pforzheim(dot)de
Anja Goebe
„Wirtschaftsrecht ist ein zukunftsorientierter Studiengang, der eine optimale Basis für das spätere Berufsleben bildet.“
goebeanj(at)hs-pforzheim(dot)de
Informationen zur Bewerbung
Detailierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter: Fakultät Wirtschaft und Recht/Studium/Bewerber/Bewerbungsverfahren.
Bei Fragen zur Ihrer Bewerbung nehmen Sie bitte Kontakt Telefon: +49 7231 28-6940 |
Bewerbungsfristen sind: 15. Juli für das Wintersemester
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Kontakt
Gerne beraten wir Sie persönlich:
wirtschaftsrecht(at)hs-pforzheim(dot)de
Tel.: +49 7231 28-6086
Fax: +49 7231 28-6087
Raum: W1.1.29
Alfaview-Beratung
Wenn Sie ein kurzfristiges Informationsgespräch zum Studiengang Wirtschaftsrecht suchen, dann bieten wir Ihnen an, sich mit uns über Alphaview in Verbindung zu setzen. Sie haben die Wahl, ob Sie sich mit einem der zur Verfügung stehenden Professoren oder einem Studierenden unterhalten wollen.
Bei Interesse an einem Gespräch, wenden Sie sich bitte an die obenstehende E-Mail-Adresse. Weitere Informationen zur alfaview-Beratung erhalten dann per Mail. Wir freuen auf Ihre Kontaktaufnahme!