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FAQ

 

Was Sie interessieren könnte – Die Frequently Asked Questions

Hier finden Sie Antworten auf die uns im Rahmen der Studienberatung am häufigsten gestellten Fragen.

Der Studiengang ist als Vollzeitprogramm und nicht als berufsbegleitendes Programm konzipiert. Lehrveranstaltungen finden über die gesamte Woche verteilt im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Rhythmus sowie an unterschiedlichen Wochentagen geblockt – u.U. auch einmal samstags – statt. Die Präsenzzeit inkl. Vor- und Nachbereitung im Umfang von ca. 30 Credits pro Semester ist auf einen Wochenaufwand von 40 Stunden ausgelegt. Eine Werkstudierendentätigkeit ist nebenbei in der Regel möglich, aber mit geringem Stundenumfang.

Bei der Immatrikulation und Rückmeldung sind Verwaltungskosten, Beiträge zum Studierendenwerk, Gebühren für den Studierendenausweis und ein Studierendenschaftsbeitrag zu entrichten.

Für deutsche Studierende, Studierende mit einer Staatsangehörigkeit innerhalb der EU bzw. des EWR sowie Bildungsinländer*innen (z. B. Nicht-EU-Bürger*innen mit deutschem Abitur) fallen für konsekutive Studiengänge an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg keine Studiengebühren an. Handelt es sich jedoch um ein Zweitstudium (zweites Masterstudium), fallen Gebühren i.H.v. 650€ pro Semester an.
Internationale Studierende, die nicht zu den vorgenannten Gruppen gehören, haben einen Eigenbeitrag von 1.500€ zu entrichten.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.hs-pforzheim.de/studium/vor_dem_studium/bewerbung/gebuehren/

Nein, das ist nicht möglich. Es handelt sich um ein Vollzeitprogramm – bitte lesen Sie dazu die Antwort auf die Frage „Was bedeutet Vollzeitstudium?“. Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften legen wir aber besonderen Wert auf die Verzahnung von Theorie und Praxis. Deshalb begrüßen wir es, wenn Sie parallel zum Masterstudium einer zeitlich flexiblen Werkstudierendentätigkeit nachgehen. Wir versuchen im Rahmen der Vorlesungsplanung, einen Vor- oder Nachmittag pro Woche vorlesungsfrei zu halten.

Nein, das ist nicht möglich. Einerseits ist das Programm zulassungsbeschränkt und damit von der Kapazität her beschränkt. Andererseits handelt es sich um ein Gesamtprogramm, bei dem die einzelnen Veranstaltungen und Module ineinandergreifen.

Die Zahl der Credits (=ECTS-Punkte, European Credit Transfer System) gibt an, wie hoch die Workload für eine Lehrveranstaltung ist. Ein ECTS-Punkt entspricht ca. 25 bis 30 Arbeitsstunden. Ein akademisches Jahr (zwei Semester) umfasst mit 60 ECTS-Punkten somit eine Workload von 1500 bis 1800 Stunden – wobei der individuelle Zeitaufwand, den Sie zur Erreichung der im Studiengang festgelegten Lernziele, von diesem Mittelwert durchaus abweichen kann.

Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester eines Jahres. Bewerbungen können jeweils bis zum 15. Juni jenes Jahres, in dem das Studium aufgenommen werden soll, eingereicht werden.

Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie unter „Zulassung“.

Nein, einen Numerus Clausus (NC) gibt es nicht. Wenn Sie Ihr vorheriges Bachelor- oder Diplomstudium mit der Gesamtnote 2,2 oder besser abgeschlossen haben, erfüllen Sie die Notengrenze für eine Bewerbung. Ihre Bewerbung würde somit ins Verfahren aufgenommen werden. Wenn Sie einen Abschluss von 2,3 oder schlechter haben, erhalten Sie automatisch eine Ablehnung, weil die Notengrenze nicht erfüllt ist.

Erforderlich sind ein Kurzlebenslauf, der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, das (vorläufige) Bachelor- oder Diplomzeugnis, ein maximal zweiseitiges Motivationsschreiben auf Englisch, ein Sprachnachweis über Englischkenntnisse (B2) und ein Nachweis über Ihre Berufserfahrung, falls vorhanden (z.B. Arbeitszeugnisse). Ein Nachweis über Deutschkenntnisse ist nicht notwendig. Es genügen Englischkenntnisse. Nähere Informationen dazu und ggf. weitere erforderliche Unterlagen regelt jeweils ganz aktuell die Zulassungssatzung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Reiter „Bewerbung“.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit internationalem Abschluss muss das Zeugnis in die englische oder deutsche Sprache übersetzt und beglaubigt hochgeladen werden.

Im Rahmen der Vorauswahl können bis zu 100 Punkte erreicht werden, davon max. 15 für die Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB, z.B. Abitur), max. 30 für die Note des vorausgehenden Hochschulabschlusses, max. 20 Punkte für die Qualität des Motivationsschreibens und max. 35 Punkte für verwertbare fachspezifische Berufs- oder Ausbildungsinhalte. Die Punkte für fachspezifische Berufs- oder Ausbildungsinhalte setzen sich zusammen aus bis zu 20 Punkten für einschlägige Studienfächer aus dem Bereich Corporate Communication aus vorherigem Studium (als passende Studienfächer gelten u.a. Unternehmenskommunikation, Public Relations, Kommunikationsmanagement, Marketingkommunikation/Werbung, Journalismus, Markt- und Kommunikationsforschung, Medienmanagement oder auch Marketing), bis zu 5 Punkten für eine einschlägige Thesis-Arbeit aus dem Vorstudium und bis zu 10 Punkten für einschlägige praktische Erfahrungen wie z.B. Praktika, nachgewiesen durch Zeugnisse. Diese und weitere Informationen finden Sie in der Zulassungssatzung für den MCCM. 

WICHTIG: Damit wir die Einschlägigkeit Ihres Thesis-Themas und den genauen Umfang Ihrer fachspezifischen praktischen Tätigkeit beurteilen können, benötigen wir Nachweise. Die Thesis kann für die Punktevergabe berücksichtigt werden, sobald sie offiziell angemeldet ist. Bitte legen Sie dazu eine Anmeldebestätigung des Prüfungsamts oder eine kurze, formlose Bescheinigung (z.B. Mailverkehr) Ihrer Erstgutachter*innen bei , aus der das Thema hervorgeht. Für die Bewertung Ihrer Praxiserfahrung benötigen wir Praktikums- oder Arbeitsbescheinigungen bzw. -zeugnisse, aus denen deutlich wird, von wann bis wann Sie tätig waren und in welchem Bereich Ihre Aufgaben angesiedelt waren. Nur wenn aus der Bescheinigung bzw. dem Zeugnis klar hervorgeht, dass es sich um eine einschlägige Tätigkeit gehandelt hat, können wir sie für die Punktevergabe berücksichtigen. Die Arbeitszeugnisse müssen nicht beglaubigt sein. Die Vorgabe der Beglaubigung gilt v.a. für Abitur-, Bachelor-/Diplomzeugnis und ggf. weitere beiliegende Zeugnisse oder Urkunden.

Die Vorauswahl (erste Auswahlstufe) erfolgt durch Begutachtung der eingereichten schriftlichen Unterlagen und einer der Zulassungssatzung entsprechenden Vergabe von Punkten. Der Sprachnachweis und der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung können bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachgereicht werden. Wenn der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung aber bei der Begutachtung zur Vorauswahl nicht vorliegt, geht das entsprechende Kriterium mit 0 Punkten in die erste Auswahlstufe ein. Reicht die Punktzahl dennoch für eine Einladung und am Ende auch für eine Zulassung aus, erfolgt die Zulassung nur unter der Auflage, die fehlenden Nachweise nachzureichen. Das bedeutet, dass die Zulassung erlischt, sofern die Nachweise – insbesondere der Sprachnachweis – nicht rechtzeitig erbracht werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig um alle Nachweise zu kümmern und diese direkt mit der Bewerbung einzureichen. Dadurch verbessern sich Ihre Chancen auf Zulassung.

Liegt Ihnen das Bachelorzeugnis bis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor, kann dieses bis zum letzten Vorlesungstag des ersten MCCM-Semesters nachgereicht werden. Allerdings gibt es eine Mindestpunktzahl für die Bewerbung und andere Dinge dabei zu beachten. In der Zulassungssatzung heißt es dazu: „Die Zulassung zu einem Masterstudiengang kann auch beantragt werden, wenn der Bachelorabschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und auf Grund des bisherigen Studienverlaufs zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss und die mit ihm zusammenhängenden Maßstäbe erfüllt werden. Unzulässig sind Anträge, bei denen noch Prüfungsleistungen im Umfang von mehr als 30 ECTS nicht nachgewiesen werden. Betroffene Bewerber nehmen am Auswahlverfahren mit einer Durchschnittsnote teil, die auf Grund bisheriger Prüfungsleistungen ermittelt wird; das Ergebnis des Bachelorabschlusses bleibt unbeachtet. Der Nachweis der Durchschnittsnote nach Satz 1 erfolgt durch eine Bescheinigung der Hochschule, bei der der Bachelorabschluss erworben werden soll. Eine Zulassung ist im Falle einer Bewerbung nach Satz 1 unter dem Vorbehalt auszusprechen, dass der Bachelorabschluss und mit ihm zusammenhängende Voraussetzungen bis zum letzten Vorlesungstags des ersten Semesters des betroffenen Masterstudiengangs nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht fristgerecht geführt, erlischt die Zulassung und es erfolgt eine Exmatrikulation. Spätestens zur Einschreibung muss ein Exmatrikulationsnachweis des Vorstudiums vorliegen; anderenfalls erlischt die Zulassung zum Masterstudiengang.“

Wenn Ihre Thesis bereits angemeldet ist, kann sie für die erste Stufe des Auswahlverfahrens berücksichtigt werden. In diesem Fall legen Sie bitte Ihrem Zeugnis bzw. vorläufigen Notenspiegel eine Anmeldebescheinigung für die Bachelorarbeit vom Prüfungsamt oder eine kurze formlose Bescheinigung (z.B. Mailverkehr) Ihres/Ihrer betreuenden Erstgutachters/Erstgutachterin bei, in der der angemeldete (Arbeits-)Titel der Arbeit ausgewiesen ist. Liegt kein solcher Nachweis vor, werden im Bereich „einschlägige Thesis“ von der Auswahlkommission 0 Punkte vergeben.

Ihre Englischkenntnisse sollten mindestens dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens entsprechen, üblicherweise nachgewiesen z.B. über TOEFL, Cambridge Certificate, IELTS (papierbasiert oder online), LCCI, TELC oder TOEIC. Als gleichwertig mit B2 wird zudem der Nachweis über den Studienabschluss an einer englischsprachigen Hochschule akzeptiert (ein Auslandssemester reicht hingegen nicht). Alternativ wird im Zuge der Bewerbung auch eine explizite Bestätigung des Niveaus B2 durch eine staatlich anerkannte deutsche Hochschule akzeptiert. Nicht anerkannt werden Nachweise des B2-Niveaus im Abiturzeugnis bzw. Zeugnis der Fachhochschulreife sowie andere Nachweise als die genannten. Insbesondere der Duolingo English Test kann nicht als Sprachnachweis anerkannt werden. Der Oxford Placement Test kann nur anerkannt werden, wenn er nachweisbar innerhalb von 60 Minuten und unter Aufsicht absolviert wurde.

Wichtiger Hinweis für TOEFL-Tests (oder äquivalent): Ein erfolgreich absolvierter TOEFL-Test wird im Rahmen Ihres Bewerbungsprozesses auch dann akzeptiert, wenn seine zwei Jahre formale Gültigkeit bereits abgelaufen sind. Falls Sie also schon einmal einen TOEFL-Test gemacht haben, brauchen Sie diesen nicht zu wiederholen. Im Rahmen Ihrer Bewerbung für den MCCM ist dieser weiterhin gültig.

Nähere Informationen zur B2-Äquivalenz akzeptierter Tests finden Sie hier.

Dazu gehören Studiengänge, die in der Studiengangbezeichnung Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaft, Kommunikationswirtschaft, Medienwirtschaft, Marketing, Marketing-/Marktkommunikation, Werbung, Kommunikationswissenschaft, Public Relations/Kommunikationsmanagement, Unternehmenskommunikation, Journalismus/Journalistik, Marktforschung oder verwandte Themenfelder führen. Bei betriebswirtschaftlichen Studiengängen ist ein Kommunikationsbezug im Erststudium nicht zwingend erforderlich; aber im Rahmen der Vorauswahl fließen verwertbare fachspezifische Berufs- oder Ausbildungsinhalte im Bereich Kommunikation – z. B. erbracht als Nebenfach, Vertiefungs- oder Wahlfach – mit bis zu 35 Punkten in die Bepunktung mit ein.

Es spielt keine Rolle, ob Sie einen Bachelor-of-Arts- oder Bachelor-of-Science-Abschluss haben. Im MCCM verleihen wir den Titel Master of Science (M.Sc.), um zum Ausdruck zu bringen, dass das Programm Anwendungs- und Forschungsorientierung miteinander verbindet. Wir qualifizieren Sie für den Bedarf der Praxis – theoretisch fundiert, wissenschaftlich reflektiert und mit solidem Methodenwissen. Mit dem Schwerpunkt im Bereich der forschungsorientierten Lehre kann der Master-of-Science-Grad den Übergang in ein angestrebtes Promotionsstudium erleichtern.

Das Zulassungsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Sie die Ihre Online-Bewerbung über das Master-Onlinebewerbungsportal der Hochschule Pforzheim ein. Die Auswahlkommission prüft dann Ihre Bewerbung auf Basis Ihrer Angaben, indem sie die in der Zulassungsordnung dargestellten Kriterien bewertet und eine Rangfolge der Verfahrensteilnehmer*innen bildet. Bewerber*innen, die die vorderen Rangplätzen belegen, werden für die zweite Stufe zum persönlichen Auswahlgespräch eingeladen.

In der Regel finden die digitalen Auswahlgespräche Anfang Juli statt. Wenn schon deutlich vor der Bewerbungsfrist am 15. Juni viele Bewerbungen eingegangen sind, können die Auswahlgespräche aber auch über einen längeren Zeitraum hinweg, ab circa Mitte Juni, stattfinden. Sollten Sie zum Auswahlgespräch eingeladen werden, erhalten Sie eine Einladung an die E-Mail-Adresse, die Sie im Zuge der Bewerbung angegeben haben.

Die Auswahlkommission sichtet die Bewerbungen so schnell wie möglich. Wenn Sie im Rahmen der Vorauswahl zu den rangvorderen Bewerber*innen gehören, die zum Gespräch eingeladen werden, erhalten Sie zeitnah nach Abschluss der Vorauswahl eine persönliche Einladung. Sie können davon ausgehen, dass die Einladung zum Auswahlgespräch ungefähr innerhalb einer Woche nach Fristende versandt wird. Wir bitten Sie, während des Auswahlverfahrens von Nachfragen abzusehen – und auch, falls Sie bis ein oder zwei Wochen nach Fristende keine Nachricht erhalten haben.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter „Verfahren“ und in der Zulassungssatzung.

Internationale und interkulturelle Erfahrungen sind ein wertvolles Erlebnis und stellen für viele Tätigkeiten eine Einstellungsvoraussetzung dar. Ein Auslandssemester ist zwar nicht zwingend vorgesehen, aber wir empfehlen, im Bachelor oder Master mindestens einmal im Ausland studiert oder ein Praktikum gemacht zu haben. Über unser großes Netzwerk an Partnerhochschulen, die entweder über eine AACSB-Akkreditierung ihre nachgewiesene Qualität in der Ausbildung sichern oder zu den führenden Business Schools ihres Landes gehören, bieten wir MCCM-Studierenden Studienplätze im Ausland an. Auf Basis von Präferenzen bemühen uns um ein gutes Matching.

Das dritte Studiensemester ist explizit als Mobilitätsfenster angelegt: Statt die Wahlpflichtfächer in Pforzheim zu belegen, können Sie den fall term im Ausland verbringen, ohne dass sich dadurch Ihr Studium verlängert. Damit die im Ausland erbrachten Studienleistungen später für den MCCM anerkannt werden können, entwickelt die Studiengangleitung mit Ihnen vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement. An der Hochschule Pforzheim unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung eines Auslandssemesters: Als Ansprechpartner*innen stehen Ihnen – neben der Studiengangleitung – Internationalisierungsberater:innen der Fakultät, das Akademische Auslandsamt und – wenn Sie dann wissen, welche Hochschule es sein soll – spezielle Ansprechpartner:innen für das jeweilige Gastland zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Sie für ein Auslandssemester einen TOEFL-Test – im besten Fall zum Studienbeginn – erfolgreich abgelegt haben müssen.

Mobilitätsfenster bedeutet, dass Sie im dritten Semester die Wahl haben: Sie können die Wahlpflichtfächer (englisch) allesamt „at home“ an der Hochschule Pforzheim belegen oder den fall term/spring term im Ausland verbringen, um dort von Fächern und Perspektiven zu profitieren, die bei uns nicht geboten werden. Eine Verlängerung der Studienzeit ergibt sich durch ein Auslandssemester in der Regel nicht – eben durch die Einpassung in einem Mobilitätsfenster.

Nein, wenn Ihr Studium mit 180 Credits (ECTS) abschließt, ist dies kein Ablehnungskriterium für Ihre Bewerbung. Die noch fehlenden Credits werden erst dann relevant, wenn es zu Beginn Ihres MCCM-Studiums um die Frage geht, wie und wann Sie diese erbringen möchten. Darüber schließt die Studiengangleitung in den ersten Wochen Ihres Masterstudiums eine individuelle Studienvereinbarung (vSV) mit Ihnen ab.

Die verbindliche Studienvereinbarung (vSV) wird zwischen Studiengangleitung und jeweils individuell mit den Studierenden – in der Regel zu Beginn des ersten Semesters – geschlossen. Dies ist der Fall, wenn Studierende aus dem Erststudium 180 Credits mitbringen und die Credit-Differenz von 30 Punkten schließen müssen.

Der Studiengang wurde 2015 von AQAS im Rahmen einer Programmakkreditierung vorab-akkreditiert. Die erfolgreiche Akkreditierung ohne Auflagen bestätigt, dass das Programm fachlich stimmig, klar am Bedarf der Praxis orientiert und so angelegt ist, dass es reibungsfrei studierbar ist. Für Sie als Studierende bedeutet die Akkreditierung aber vor allem eines: Sie erwerben bei uns an der Hochschule Pforzheim einen Masterabschluss, der national anerkannt ist und das Gütesiegel von AQAS trägt. Das AACSB-Siegel, das die Business School und ihre Studienprogramme seit 2011 ebenfalls tragen dürfen, kommt als zusätzliches internationales Zertifikat hinzu.

In der Rubrik „Programm im Überblick“ finden Sie ausführliche Informationen dazu, was den MCCM an der Hochschule Pforzheim so besonders macht. In der Rubrik „Inhalte“ beschreiben wir Aufbau und Inhalte des Programms. Wenn Sie diese mit anderen Kommunikationsstudiengängen – z.B. PR/Kommunikationsmanagement oder Markt-/Marketingkommunikation vergleichen – sehen Sie, dass unser Ansatz ganzheitlich auf Corporate Communication ausgerichtet ist und durch die Einbettung in eine Business School in besonderer Weise die Management-Komponente abdeckt.

Gesucht werden verstärkt Corporate Communication Manager*innen, die integriert planen, beraten und evaluieren können. Angehende Kommunikator*innen benötigen dafür kommunikations- und wirtschaftswissenschaftliche Kompetenzen. Sie sollten vernetzt denken und Kommunikation unabhängig von disziplinären Grenzen steuern können.

Der MCCM ist außerdem in seinem inhaltlichen Zuschnitt und in der Einbettung in eine AACSB-akkreditierte Business School einmalig im deutschsprachigen Raum. Weitere Gründe für den MCCM finden Sie unter „Berufschancen“. Dort finden sie Hinweise auf aktuelle Entwicklungen am Arbeitsmarkt und die Berufsfelder, für die der MCCM qualifziert.

Im Masterstudiengang Corprate Communication Management (MCCM) unterrichten Sie ausschließlich Professor*innen der Hochschule Pforzheim und erfahrene Dozent*innen aus der Berufspraxis. Den Master leiten und verantworten zwei Forschungsprofessor*innen, die die Praxis aus ihrer eigenen Berufstätigkeit kennen, aber auch in der anwendungsorientierten Forschung ausgewiesen und der Scientific Community vernetzt sind. Lehrbeauftragte aus der Praxis, die in der Regel eine abgeschlossene Promotion und mehrjährige Berufserfahrung mitbringen, vermitteln Ihnen einen direkten Einblick ins Berufsfeld. So lernen Sie am Puls der Kommunikationsforschung und -praxis – und entscheiden im Verlauf des Studiums selbst, ob Sie stärker forschungs- oder eher praxisorientiert Projekte bearbeiten möchten. Zum Teil werden die englischsprachigen Veranstaltungen auch von Professor*innen von Pforzheimer Partnerhochschulen aus dem Ausland angeboten.

Für den MCCM werden pro Studienjahr 25 Studierende zugelassen, die im Rahmen des Auswahlverfahrens persönlich ausgewählt werden. Vorlesungen finden für die große Gruppe statt. Seminare, Übungen und Projekte werden teilweise in kleineren Gruppen unterrichtet.

Praktika sind im Masterstudium nicht vorgesehen, können allerdings auf eigenem Wunsch und eigener Initiative der Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit oder in einem Urlaubssemester durchgeführt werden. Sonderregelung: Für Studierende, deren akademischer Erstabschluss 180 Credits ausweist, und somit zur Erreichung der vorgegebenen 300 Credits für einen Masterabschluss insgesamt noch 30 Credits über eine verbindliche Studienvereinbarung nachzuholen haben, kann dies in Absprache mit der Studeingangleitung ggf. auch über ein Praktikum erfolgen. Stellenagebote finden Sie u.a. in der Job-Datenbank der Hochschule Pforzheim.

Das Masterprogramm legt einen Schwerpunkt auf anwendungsorientierte Forschung. Es qualifiziert damit für forschende Tätigkeiten in Unternehmen, Non-Profit-Organisationen oder Agenturen, eröffnet aber auch den Weg zur Promotion. Mit einem Masterabschluss besteht grundsätzlich die Möglichkeit, an einer Universität in Deutschland oder im Ausland zu promovieren. Ein Promotionskolleg, in dem eine feste Anzahl an Plätze für Doktoranden besteht, gibt es für den Kommunikationsbereich an der Hochschule Pforzheim noch nicht. Habilitierte Professorinnen und Professoren des Studiengangs bieten überdurchschnittlichen Absolventinnen und Absolventen des MCCM in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen von Universitäten die Möglichkeit zur Individualpromotion.

Die Fakultät für Wirtschaft und Recht sowie die Studiengänge des Wirtschaftsingenieurwesens der Hochschule Pforzheim sind seit 2011 AACSB-akkreditiert. Mit diesem Gütesiegel hat sich die Business School Pforzheim zu erstklassiger Qualität in der Managementausbildung verpflichtet. Sie reiht sich damit in den Kreis der weltweit renommiertesten Bildungsinstitutionen ein: Das Siegel der weltweit führenden Akkreditierungsinstitution für Business Schools, der Association to Advance Collegiate Schools of Business (AACSB International) bescheinigt, dass die Business School höchste internationale Anforderungen erfüllt. Die Hochschule Pforzheim darf übrigens dieses Siegel als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Deutschland tragen. Für Studierende hat die AACSB-Akkreditierung folgende Vorteile:

  • Nachgewiesene hervorragende Qualität des Studienangebots
  • Sehr gute Lehr- und Lernbedingungen
  • Hohe Interaktion zwischen Studierenden und Professor*innen
  • Professor*innen, die in Lehre und angewandter Forschung aktiv sind. Somit fließen ständig Erkenntnisse der Wissenschaft in die Lehre ein
  • Enge Beziehungen zur Unternehmenspraxis
  • Hochwertige Beziehungen zu ausländischen Partner-Hochschulen
  • Hervorragende Berufschancen für Absolvent*innen

Mehr Informationen zur AACSB-Akkreditierung finden Sie hier.

Das Wintersemester beginnt Ende September/Anfang Oktober und endet circa Mitte Februar. Das Sommersemester beginnt in der Regel Mitte März und Ende circa Mitte Juli. Zwischen dem Winter- und Sommersemester sind somit rund 4 Wochen vorlesungsfrei, d.h. ohne Kurse in Pforzheim; zwischen Sommer- und Wintersemester ist die vorlesungsfreie Pause mit rund 3 Monaten länger.