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Rund um die Prüfungen

Welchen Taschenrechner Sie benutzen dürfen, was es für Sie bedeutet, Klausuren in ein späteres Semester zu verschieben und welcher Prüfer Ihnen in einem bestimmten Fach zugeteilt ist, das alles lesen Sie hier.

Sofern bei den Prüfungen in den Fächern der Quantitativen Methoden (Fächer, deren Kurzbezeichnung mit AQM beginnt) Taschenrechner als Hilfsmittel erlaubt sind, so sind dies ab dem Sommersemester 2023 ausschließlich die folgenden drei Modelle:

Casio FX-82 DEX (NICHT Casio FX-82 DEX CW),
Casio FX-82 SOLAR II und
Texas Instruments ti-30-eco-rs.


Übergangsregelung für die bisher zulässigen Taschenrechner:

Die Modelle bzw. Baureihen Casio FX82, Casio FX85 sowie Sharp EL500W
bleiben für eine Übergangsfrist noch zugelassen.

Im Einzelnen gilt dabei folgende Übergangsregelung:
Für die Prüfungen des ersten Studiensemesters (Analysis und Finanzmathematik) dürfen die bisher erlaubten Modelle bis einschließlich Sommersemester 2024 verwendet werden.
Für die Prüfungen des zweiten Studiensemesters (Deskriptive Statistik und Mathematische Optimierung) endet die Zulässigkeit mit Ende des Wintersemesters 2024/2025 und für die Prüfungen des dritten Studiensemesters (Induktive Statistik und Operations Research) mit Ende des Sommersemesters 2025.

 

 

 

Prüferzuordnung:

 

Welcher Prüfer Ihrem Studiengang in den Fächern der Quantitativen Methoden zugeordnet ist, können Sie grundsätzlich dem Vorlesungsplan entnehmen.

 

Für Studiengänge, die nur einmal pro Jahr zulassen, werden allerdings immer nur die Fächer im Stundenplan ausgewiesen, die dem regulären Studienverlauf entsprechen.
In diesem Fall behält die Prüferzuordnung aus dem vorherigen Semester ihre Gültigkeit.

 

Beispiel: Der Studiengang Wirtschaftsinformatik – Management & IT nimmt nur im Wintersemester Studierende auf.
Für diesen Studiengang wird das Fach Operations Research daher auch nur im Wintersemester angeboten. Dennoch ist es auch den Wirtschaftsinformatik-Studierenden möglich, im Sommersemester an der OR-Klausur teilzunehmen.
Es gilt dabei die Prüferzuordnung des letzten Wintersemesters.

 

Für den Fall, dass der Prüfer des letzten Semesters das Fach im aktuellen Semester nicht anbietet, wird die Prüferzuordnung hier bekannt gegeben.

 

Regelungen zur Prüferwahl:

 

1.    Für die durch das Fachgebiet Quantitative Methoden (AQM) vertretenen Fächer

  • Grundlagen der Analysis und Linearen Algebra (AQM1041)
  • Grundlagen der Finanzmathematik (AQM1042)
  • Grundlagen der deskriptiven Statistik/Statistik 1 (AQM1141)
  • Mathematische Optimierung (AQM1142)
  • Grundlagen der induktiven Statistik/Statistik 2 (AQM2101) 
  • Operations Research (AQM2041)

 

hat der Prüfungsausschuss des Fachgebietes folgende Regelung zur Prüferordnung/Prüferwahl mit Gültigkeit ab dem Wintersemester 2012/13  getroffen:

 

Es besteht generell keine Prüferwahl

 

Prüferwahl besteht nur bei folgenden Ausnahmetatbeständen:

  • Im 2. und 3.Versuch

     

 

2.    Für die durch das Fachgebiet Quantitative Methoden (AQM) vertretenen auf Englisch angebotenen Fächer

  • Analysis and Linear Algebra (AQM1041e)
  • Fundamentals of Financial Mathematics (AQM1042e)
  • Descriptive Statistics (AQM1141e)
  • Mathematical Optimization (AQM1142e)
  • Inferential Statistics (AQM2101e)
  • Operations Research  (AQM2041e)

 

findet nur in jedem zweiten Semester eine Vorlesung statt, die mit einer regulären Prüfung abschließt. In den Semestern, in denen keine Vorlesung stattfindet, wird eine Nachschreibeklausur angeboten.

 

Es gilt folgende Regelung: 

 

  • Die Prüfungsleistung ist auf Englisch zu erbringen, wenn dieses durch die SPO so vorgesehen ist (z.B. für den Studiengang BDEM)

 

Für Studiengänge, für die die SPO nicht zwingend eine englische Prüfungsleistung vorsieht, gilt:

  • Wird eine Veranstaltung für weitere Studiengänge „geöffnet“ (fakultative Zuordnung zur englischen Veranstaltung über das LSF), so kann die Prüfungsleistung in dem Semester, in dem die Vorlesung stattfindet (=reguläre Prüfung), für diese Studiengänge auch auf Englisch erbracht werden

  • Die Nachschreibeklausur kann nur dann auf Englisch erbracht werden, wenn bereits die reguläre Prüfung auf Englisch erbracht wurde.

  • Wird die reguläre Prüfung „geschoben“ und ist der Studierende zum Zeitpunkt der Nachschreibeklausur im Erstversuch, so kann er die Prüfung nicht auf Englisch schreiben. Es gilt dann die Zuordnung für den Erstversuch in den entsprechenden deutschen Veranstaltungen.

     

 

 

3.    Für die durch das Fachgebiet Quantitative Methoden (AQM) vertretenen Fächer

  • Computergestützte Managementmethoden (AQM3010-AQM3017, AQM2131-AQM2137, AQM2202)
  • Quantitative Forschungsmethoden (AQM2411)

 

hat der Prüfungsausschuss des Fachgebietes folgende Regelung zur Prüferordnung/Prüferwahl mit Gültigkeit ab dem Wintersemester 2012/13  getroffen:

 

Es besteht generell keine Prüferwahl.

 

Bei Wahloptionen in den Veranstaltungen „Computergestützte Managementmethoden“ mit analoger Fachbezeichnung (z.B. bei den Veranstaltungen AQM3012 und AQM3012e) kann zwischen der deutschsprachigen und englischsprachigen Veranstaltung gewählt werden.

 

Prof. Dr. Torben Kuhlenkasper 

 

     (Fachgebietsleiter QM)

 

An dieser Stelle sei nochmals auf die Gefahren, die durch das "Schieben" von Klausuren entstehen, hingewiesen. Insbesondere kann es Ihnen passieren, dass die verschobene Vorlesung nicht überschneidungsfrei in Ihren Vorlesungsplan passt. Dadruch wird unter Umständen eine Verschiebespirale in Gang gesetzt.

In den Studiengängen, die nur zum Wintersemester Studierende aufnehmen, besteht darüber hinaus die Gefahr, dass das verschobene Fach erst ein Jahr später wieder angeboten wird.

Genaue Regelungen ergeben sich aus der Studien- und Prüfungsordnung

Anerkennung von Prüfungsleistungen in den Fächern der Quantitativen Methoden

Die Anrechnung der Fächer aus dem Bereich Quantitative Methoden (Statistik, Quantitative Planung, Operations Research und CMM) werden vom Studiendekan des Fachübergreifenden Gebietes, Prof. Dr. Kuhlenkasper, im Kolloquium vorgenommen. Die Anerkennung von Prüfungsleistungen in Mathematik und Finanzmathematik kann auch Herr Kuppinger vornehmen.

Kolloquien finden nur in der Vorlesungszeit statt. Zeit und Ort können dem Internet der Hochschule entnommen werden.

Für die Anrechnung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Originalzeugnis. Dieses sollte in der Regel in englischer oder deutscher Sprache vorliegen. Ansonsten wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt.
  • Das Anrechnungsformular aus dem Prüfungsamt (zur Unterschrift)
  • Einen offiziellen Nachweis über die Anzahl der im Rahmen der Prüfung geleisteten Semesterwochenstunden / Credits.
  • Kursbeschreibungen der anzurechnenden Prüfungsleistungen
  • Handelt es sich um eine an einer ausländischen Hochschule erbrachte Prüfungsleistung, wird eine Bestätigung von unserem Akademischen Auslandsamt benötigt, dass die ausländische Hochschule eine von der Kultusministerkonferenz anerkannte Hochschule ist. Ein entsprechendes Dokument stellt Frau Held im Akademischen Auslandsamt unserer Hochschule aus.

Nur wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann eine Anrechnung erfolgen!