Nationale Akkreditierung

Gegenstand der Programmakkreditierung sind Studiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung Akkreditierungsrat. Diese Stiftung ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen.

24 der 26 Studiengänge der Fakultät für Wirtschaft und Recht haben Ende September 2020 mit zwei Auflagen die Programmakkreditierung des Akkreditierungsrats im Rahmen eines Modellversuchs (Experimentierklausel) bis zum 30.09.2027 erfolgreich erlangt. Die Akkreditierung war mit zwei Auflagen verknüpft, deren Erfüllung nachgewiesen ist.

Zwei neue Masterstudiengänge wurden in separaten Programmakreditierungsverfahren bis zum 30.09.2028 bzw. 31.08.2032 mit jeweils einer Auflage erstakkreditiert, wovon eine Auflage bereits erfüllt ist.

Die Organisation des Verfahrens erfolgte durch die Akkreditierungsagentur AQAS e.V., deren Gutachten die Grundlage für die Entscheidung der Stiftung bildete. Das Gutachten von AQAS finden Sie hier.

Masterstudiengänge