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Orientierungstest

Alle Studieninteressierte für einen Bachelor-Studiengang müssen nachweisen, dass sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Hierzu wurde ein landesweiter Orientierungstest (OT) entwickelt, der den Studieninteressenten Studienfächer und Berufe aufzeigt, die zu ihren Interessen und Fähigkeiten passen.

Mit dem Orientierungstest testen Sie selbst, welches Studium und welcher Beruf zu Ihnen passt.

Der Orientierungstest findet online statt und kann jederzeit unter www.was-studiere-ich.de absolviert werden. Er besteht aus einem (verpflichtenden) Interessenteil und drei (freiwilligen) kognitiven Fähigkeitstests. Die Teilnahme am Test ist beliebig oft möglich. Nach Durchführung des Tests kann eine Teilnahmebestätigung ausgedruckt werden, welche dem Zulassungsantrag beizufügen ist. Das Testergebnis wird dort nicht ausgewiesen, d.h. es muss lediglich die Teilnahme am Test nachgewiesen werden.

Dieser Orientierungstest ist von allen Studieninteressenten zu absolvieren, die sich zum Studium in einem Bachelor-Studiengang bewerben möchten. Er darf nicht verwechselt werden mit den Kriterien der Auswahlverfahren der einzelnen Studiengänge (z.B. Auswahlgespräch, Eignungsfeststellungsverfahren oder Studierfähigkeitstest).

Die Teilnahmebestätigung des Orientierungstests ist mit dem Zulassungsantrag bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen.

Studierfähigkeitstest

Wenn Sie sich für einen betriebswirtschaftlichen Studiengang oder für einen Studiengang des Wirtschaftsingenieurwesens oder für den Studiengang Wirtschaftsrecht interessieren, können Sie am BT-WISO (Studierfähigkeitstest für Bachelorstudiengänge in  Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) teilnehmen. Dies ist ein Test zur Erfassung von Fähigkeiten, die für das erfolgreiche Absolvieren eines Bachelorstudiums in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften von Bedeutung sind.

Einerseits kann Ihnen die Teilnahme eine Entscheidungshilfe sein, ob die Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Themen Ihr Interesse weckt und andererseits können Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen.

Die Teilnahme am Studierfähigkeitstest ist freiwillig.

Das Ergebnis des Studierfähigkeitstests wird bei der Ermittlung der Gesamtnote für das Auswahlverfahren nur berücksichtigt, wenn dadurch die Gesamtnote verbessert werden kann. Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

Sie können den Testbericht beliebig oft für Bewerbungen verwenden.

Der Test wird in Kooperation mit der ITB Consulting GmbH durchgeführt, daher finden Sie hier weitere Informationen zum Test (z.B. Inhalte, Aufbau, Termine, Teinahmegebühren) auf den externen Seiten der ITB Consulting GmbH.

Gemäß den Vergabevorschriften für Studienplätze kann jede Hochschule innerhalb eines durch die Hochschulvergabeverordnung vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien das Auswahlverfahren für Studienbewerber durchgeführt wird.

Für alle Studiengänge einheitlich sind die Zulassungsquoten für Härtefälle, Ausländer, Zweitstudiumbewerber und Bewerber, deren Ortsbindung im öffentlichen Interesse steht. Die übrigen Studienplätze werden vergeben:

- zu 10 % nach Wartezeit
- zu 90 % nach dem von der Hochschule durchgeführten Auswahlverfahren

Es gelten folgende Auswahlkriterien:

Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik [1] = 30 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch [2] = 20 %

[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet.

[2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache.

Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:

  • die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
  • das Ergebnis des Studierfähigkeitstestests  = 30 %.
    Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Testverfahrens schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Testverfahrens nicht vorliegt.
    Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

Hierbei ist zu beachten, dass für alle Bewerber alle jeweils für den Studiengang genannten Auswahlkriterien gelten. Das Gesamtergebnis der Auswahlkriterien ergibt die Note, die im Zulassungsverfahren berücksichtigt wird.

Bewerbung

Bewerbungsstichtag ist der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen Ausschlussfristen sind. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit Ablauf dieses Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.

Sie sind zur wahrheitsgemäßen Angabe der notwendigen Daten gemäß Hochschulvergabeverordnung (HVVO) und Landeshochschulgesetz (LHG) verpflichtet.

Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden.

Sonderanträge zur Bewerbung

Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie zusätzlich zum Zulassungsantrag im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung stellen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.

Ein Sonderantrag kann zum Erfolg führen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann nicht jeder Grund, den Sie selbst als relevant ansehen, bei der Studienplatzvergabe als 'Sonderfall' anerkannt werden.

Selbstverständlich müssen Sie Ihrem Sonderantrag geeignete Nachweise beifügen.

Ein Härtefall gem. HZVO liegt nur dann vor, wenn in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass auch bei Anlegen besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur 1 Semester auf die Zulassung zu warten.

Eine ausführliche Begründung mit Nachweisen (z.B. ein ärztliches Attest) ist dem Antrag auf Anerkennung als Härtefall beizufügen. Finanzielle Umstände, die die sofortige Aufnahme des Studiums erfordern, oder Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit eines Elternteils oder sonstiger Verwandter begründen i.d.R. keinen Härteantrag.

Unter die Vorwegauswahl fallen die Bewerber, die einen Dienst nach HZVO abgeleistet haben und unmittelbar vor oder während der o.g. Tätigkeit im genannten Studiengang an der jeweiligen Fachhochschule zugelassen wurden (Kopie des Zulassungsbescheides bitte beifügen). Die Vorwegauswahl gilt nur bis zum zweiten nach dem Dienstende durchgeführten Vergabeverfahren.

Ein im öffentlichen Interesse zu berücksichtigender oder fördernder Personenkreis gem. HZVO ist gegeben bei Bewerbern, die


a) wegen der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort gebunden sind,


b) soziale Pflichten am Wohnort wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere Tätigkeiten in herausgehobener Funktion in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes; Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches; Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Ausübung eines Mandats in einer Kommunalen Vertretungskörperschaft und deren Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.

In der Wartezeitquote erfolgt die Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen allein nach der Anzahl der Wartesemester. Bewerber/innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben." Falls sie Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Wartezeit belegen können, nehmen sie mit der („korrigierten“) längeren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.

Der Nachweis der Auswirkungen auf die Schullaufbahn kann durch Kopien der Schulzeugnisse erfolgen. Zusätzlich müssen Bewerber und Bewerberinnen eine Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Klinikaufenthalt oder zu hohen krankheitsbedingter Fehlzeiten) beifügen. Weitere geeignete Nachweise sollten eingereicht werden.

Die Teilnahme an einem Schüleraustausch oder einem Auslandsschuljahr sind keine Begründungen.

Bewerbungsprozess für Bachelor-Studiengänge

Bewerbungsprozess (Bachelor) für

  • die Studiengänge der Fakultät für Gestaltung: Bewerbungswegweiser Fakultät für Gestaltung (Bachelor)
  • den englischsprachigen Studiengang BSBA/Digital Enterprise Management. Informieren Sie sich hierzu bitte direkt auf den Seiten des Studienganges.
  • alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 1 bis 3 gegliedert:
  • alle zulassungsfreie Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 2 und 3 gegliedert:

1. Registrierung auf hochschulstart.de

Sie erhalten dort Ihre Bewerber-ID (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN), die Sie für Ihre Bewerbung an der Hochschule Pforzheim benötigen. Für die Bewerbung in ein höheres Semester entfällt dieser Schritt.

2. Registrierung an der Hochschule Pforzheim

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den Status Ihrer aktuellen Studienbewerbungen überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.

3. Bewerbung an der Hochschule Pforzheim

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch die Bewerbung geführt. Gemäß der gültigen Hochschulvergabeverordnung (HVVO) können Sie bis zu drei Zulassungsanträge stellen.

Bitte beachten Sie:

Bei mehr als einer DoSV-Bewerbung priorisieren Sie Ihre Studienwünsche bitte auf hochschulstart.de. Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/priorisierung (externer Link).

Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim im Falle einer Immatrikulation/Einschreibung

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.


Für zulassungsfreie Studiengänge:
Die am Ende Ihres Antrags genannten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.

 

Icon einer Box mit Link und Text

Zum Bewerbungsportal

https://campus.hs-pforzheim.de

Bitte beachten: Eine Bewerbung in ein höheres Semester ist nicht möglich, wenn Sie aufgrund mehrfachen Nichtbestehens eines LN den Prüfungsanspruch bei Ihrer jetzigen Hochschule verloren haben oder verlieren werden. In diesem Fall müssen Sie sich regulär in das 1. Semester bewerben. Über eine eventuelle Anerkennung von an Ihrer Hochschule bereits erbrachten LN wird dann in einem getrennten Verfahren entschieden, sobald Sie immatrikuliert sind.

Falls Sie Ihr Studium der Betriebswirtschaftslehre bereits an einer anderen Hochschule begonnen haben und von dort an die Hochschule Pforzheim wechseln möchten, ist in allen Studiengängen ein einheitliches Verfahren zu beachten. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass

  1. Ein für Ihren Studienerfolg optimales Zahlenverhältnis von Lehrpersonal zu Studierenden garantiert ist.
  2. Die Bewerber in der Reihenfolge Ihrer Qualifikation zum Zuge kommen.
  3. Die strengen Anforderungen für eine reguläre Bewerbung (insbesondere Abiturdurchschnitt) nicht  umgangen werden können.

Daraus folgt zu den oben genannten Punkten:

  1. Ihre Bewerbung kann nur Erfolg haben, wenn in dem von Ihnen angestrebten Semester ein regulär zugelassener Student ausgeschieden ist.
  2. Bevor Sie sich bewerben müssen Sie sich einer „studienfachliche Beratung“  unterzogen haben. Diese dient der vorläufigen  Entscheidung, in welches Semester Sie sich bewerben können und der Festlegung der Rangfolge unter den Bewerbungen. Unabhängig davon müssen Sie Ihre bisher erbrachten Leistungen von den hierfür zuständigen Fachkollegen anerkennen lassen. Erst danach ist eine endgültige Semesterzuordnung möglich.
  3. Ihr Antrag auf Wechsel in ein höheres Semester kann nur dann angenommen werden, wenn Sie an Ihrer Hochschule nachweislich bereits LN erbracht haben, die mindestens den bei uns im 1. Semester zu erbringenden LN entsprechen. Ob dies der Fall ist, ist ebenfalls anhand einer von Ihnen als Vorbereitung der Studienfachlichen Beratung einzureichenden Leistungsübersicht zu prüfen. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so müssen Sie sich regulär ins 1. Semester bewerben. Über das dabei einzuhaltende Verfahren informieren Sie sich bitte auf der HP der Hochschule. Eventuell können im Rahmen Ihres späteren Studiums dann einzelne an einer anderen HS bereits erbrachte LN von den fachlich hierfür zuständigen Kollegen anerkannt werden.

Folgende Fristen sind für Ihre Bewerbung zu beachten:

  • 15. Januar für Bewerbungen ins Sommersemester
  • 15. Juli für Bewerbungen ins Wintersemester

Zu diesen Terminen muss das Ergebnis der oben genannten studienfachlichen Beratung vorliegen. Dies bedingt, dass Sie das Anerkennungsverfahren rechtzeitig, sorgfältig und zügig betreiben.

Für alle weiteren Fragen zum Bewerbungsverfahren und zu Ihren Erfolgsaussichten wenden Sie sich bitte zunächst an das Studentensekretariat (studicenter(at)hs-pforzheim(dot)de).

Sollten Sie sich nach Lektüre der vorstehenden Informationen und Beratung durch das Studentensekretariat für eine Bewerbung entscheiden, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Studiengangs. Von dort werden Sie an den für die studienfachliche Beratung zuständigen Kollegen weitergeleitet.