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Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaft und Recht (PA W&R) ist ein Prüfungsorgan im Sinne der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO).Dabei ist es ein Anliegen des PA W&R, seine Entscheidungen auf der Grundlage der StuPO und des Landeshochschulgesetztes so zu treffen, dass die Gegebenheiten jedes Einzelfalls in bestmöglicher Weise berücksichtigt werden und gleichzeitig die Chancengleichheit aller Studierenden gewahrt wird.

Haben Sie Fragen zu Prüfungen und zur Studien- und Prüfungsordnung? Schauen Sie im Prüfungsrechts FAQ nach!

Bei Studienschwierigkeiten und psychischen Problemen können Sie sich auch an die Psychotherapeutische Beratungsstelle für Studierende des Studentenwerks Karlsruhe (PBS) unter „http://www.pbs-ka-pf.de“ wenden.

Die Aufgaben sind insbesondere in § 30 StuPO festgelegt.
Sie umfassen:

• Entscheidungen über Studienzeitverlängerungen (§ 35 StuPO)
• Entscheidungen über Drittversuche (§ 34 StuPO), die nicht von Amts wegen durch das
   Prüfungsamt zu treffen sind 
• Entscheidungen über verbindliche Studienvereinbarungen (§ 37 StuPO)
• Stellungnahmen bezüglich Widersprüchen zu den genannten Entscheidungen
• Entscheidungen über Sonderregelungen für Behinderte/chronisch kranke Studierende gemäß § 42 StuPO

Dabei ist es ein Anliegen des Prüfungsausschusses der Fakultät, seine Entscheidungen auf der Grundlage der StuPO und des Landeshochschulgesetztes so zu treffen, dass die Gegebenheiten jedes Einzelfalls in bestmöglicher Weise berücksichtigt werden und gleichzeitig die Chancengleichheit aller Studierenden gewahrt wird.

 

• Studiendekan der Fakultät und zugleich Vorsitzender des PA W&R
   Prof. Dr. Eisenberg
• Leiterin des Prüfungsamtes
   Prof. Dr. Schmidtmeier
• Weitere Professoren:
   Prof. Dr. Bremser
   Prof. Burkard
   Prof. Dr. Eidel
   Prof. Dr. Willburger
• Weitere Mitarbeiterinnen:
   Jens Zagola
• ein/e Vertreter/in der Studentischen Abteilung mit beratender Stimme