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Private Meinungsäußerungen auf Social-Media-Plattformen als Kündigungsgrund

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Bericht zum Personal Forum am 10. Dezember 2020 mit Prof Dr. Arnd Diringer, Hochschule Ludwigsburg
Prof. Dr. Arnd Diringer

Prof. Dr. Arnd Diringer

Mit dem Titel „Private Meinungsäußerungen auf Social-Media-Plattformen als Kündigungsgrund“ fand am 10. Dezember 2020 die digitale Auftaktveranstaltung des diesjährigen Wintersemesters statt. Der Referent Prof. Dr. Arnd Diringer ist neben seiner Tätigkeit als Leiter der Forschungsstelle für Arbeitsrecht an der Hochschule Ludwigsburg u. a. Mitglied im Beirat des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU), Mit­initiator "Expertenforum Arbeitsrecht" (#EFAR) und Kolumnist bei der "Welt am Sonntag".

Arnd Diringer erläuterte den Teilnehmern, welche arbeitsrechtlichen Folgen private Aussagen auf Facebook, Twitter und Co. haben können und was dies für das betriebliche Personalmanagement bedeutet. Er ging dabei sowohl auf die Perspektive der Arbeitnehmer als auch die der Arbeitgeber ein und berichtete von verschiedenen Beispielen aus der Wirtschaft.

Zu den wichtigen Erkenntnissen gehörte, dass ein „gefällt mir“ auf Social Media unter­schiedliche Interpretationen zulassen kann. Nicht immer muss ein „like“ bedeuten, dass der dargestellte Sachverhalt dem Social-Media-Nutzer auch wirklich gefällt. Der in Deutschland verbreitete Begriff „Shitstorm“ und damit verbundene Aspekte wurden von Arnd Diringer genauer betrachtet. Auch hier hat er die relevanten Konsequenzen mit praxisnahen Beispielen anschaulich beschrieben.

Welche präventiven Maßnahmen kann ein Unternehmen in Hinblick auf Social Media er­greifen? Nicht nur die Unternehmen selbst sind gefordert. Ein Erfolg versprechender Ansatz könnte ebenfalls sein, über die Arbeitnehmer­vertretungen die Social-Media-Richtlinien an die Beschäftigten zu kommunizieren.

Bei der sich an seinen lebendigen Vortrag anschließenden Fragerunde ging Arnd Diringer auf die individuellen Fragen der Teilnehmer ein.