Rechtlicher Hinweis zu § 13b WPO
Die Möglichkeit zur Anrechnung für den Bereich Wirtschaftsrecht auf das Wirtschaftsprüfungsexamen i.S.d. § 13b WPO muss für jeden Studierendenjahrgang von der Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer neu genehmigt werden. Die Hochschule Pforzheim strebt an, jährlich einen positiven Bescheid zu erhalten, kann dies den Studienanwärtern jedoch nicht rechtsverbindlich garantieren.