Business PF

Gute Gründe für dieses Masterstudium

Warum sollten Sie bei uns studieren?

Es gibt viele Gründe sich für ein Masterstudium an einer Hochschule oder Universität zu entscheiden. Angefangen von der Ausstattung und Lokalität bis hin zum Ranking einer Hochschule, bietet jede Hochschuleinrichtung ihr eigenes Profil. 

Auch die Hochschule Pforzheim hat vieles zu bieten. Wir nennen Ihnen an dieser Stelle triftige Gründe, warum Sie sich für den Masterstudiengang "Auditing, & Taxation" entscheiden sollten.

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in der Praxis

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer stehen in der Praxis einer großen Anzahl unterschiedlichster Herausforderungen gegenüber, welche die Berufe spannend und abwechslungsreich gestalten.

So fordert die umfassende sich regelmäßig ändernde steuerliche Gesetzgebung unter Beachtung unterschiedlichster Rechtsprechungs- und Verwaltungsgrundsätze großes Fachwissen und Lernbereitschaft von Steuerberatern und Steuerberaterinnen, um so ihre Mandanten eine aktuelle und individuelle steuerliche Beratung zu garantieren. Diese steuerliche Beratung stellt jedoch nur einen Teil des Leistungsspektrums im steuerberatenden Beruf dar, denn die Mandanten verlangen immer mehr eine umfassende Beratung, weshalb sowohl betriebswirtschaftliche als auch rechtliche Fragestellungen zunehmend in den Mittelpunkt rücken. Neben der beratenden Tätigkeit stellt die Abschlusserstellung einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Steuerberaters/der Steuerberaterin dar, bei der der Berufsstand der zunehmenden Internationalisierung der Rechnungslegung, bedingt durch die Internationalisierung der Kapitalmärkte, gegenübersteht und zu berücksichtigen hat. Dies sind nur einige Herausforderungen, die dazu führen, dass Steuerberatungsgesellschaften stetig auf der Suche nach neuen und qualifizierten Fachkräften sind.

Die von Wirtschaftsprüfern angebotenen Prüfungsleistungen haben sich an die geänderten Anforderungen angepasst, wonach die Prüfung auch auf nachhaltige Aspekte abzuzielen hat. Neben der reinen Testatsfunktion beim gesetzlichen Jahresabschluss sind zunehmend weitere zu publizierende Informationen in die Prüfung miteinzubeziehen. Sich ständig verkürzende Berichtsintervalle, umfangreiche und neue Prüfungsfelder weiten das Tätigkeitsfeld zudem aus und führen zu einer stetigen Nachfragesteigerung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften nach neuen hochqualifizierten Fachkräften.

Die beschriebenen Herausforderungen und Veränderungen des fachlichen Anforderungsprofils bedingen eine Ausweitung der erforderlichen Fähigkeiten der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Das für die tägliche Arbeit erforderliche Wissen ist nur dann verfügbar, wenn auf den aktuellsten Wissenstand zurückgegriffen werden kann. Gerade Prüfungsansätze und steuerliche Gestaltungen sowie Planungen setzen in besonderem Maße analytisches Denken, Denken in gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen, aktives Zuhören und hohe kommunikative Fähigkeiten voraus. Für die Lösung interdisziplinärer Aufgabestellungen bedarf es Teamfähigkeit und Projektmanagementfähigkeiten. Darüber hinaus erfordern erfolgreiche Beratung und Begleitung der Unternehmen durch verschiedene Situationen soziale Kompetenz und Durchsetzungsvermögen, verbunden mit Überzeugungskraft.

Das Masterstudium soll den Studierenden die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die dem Berufsprofil des Steuerberaters und/oder Wirtschaftsprüfers entsprechen. Die bestandenen Berufsexamina sind Voraussetzung für eine Tätigkeit als Steuerberater(in) und Wirtschaftsprüfer(in). Außerdem besteht die Möglichkeit, in den höheren Dienst aufgenommen zu werden (z. B. BaFin, Landes- oder Bundesrechnungshof). Künftige Berufsangehörige haben am Ende ihrer Ausbildung im Masterstudium zum einen die zur Durchführung von Jahresabschlussprüfungen (unter Leitung eines Wirtschaftsprüfers) und betriebswirtschaftlichen Prüfungen benötigten Fähigkeiten erworben; zum anderen verfügen sie in den Tätigkeitsbereichen der Steuer- und Wirtschaftsberatung sowie der Rechtsdienstleistung über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um entsprechende ggf. auch interdisziplinäre Fragestellungen beantworten zu können. In diesem Zusammenhang haben die Studierenden aus den Berufsgrundsätzen abgeleitete Anforderungen bezüglich der Entwicklung der sozialen Kompetenz zu erfüllen.

Aufgrund der praxisnahen Ausbildung werden dem Studierenden die Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die dem Berufsbild des Wirtschaftsprüfers entsprechen. Ausgehend vom umseitig beschriebenen Berufsbild, lassen sich die zu vermittelnden Kenntnisse und Fähigkeiten als Entwicklung folgender Kompetenzen umschreiben:

  • Funktionsbezogene Kompetenzen
    Zur Abdeckung des erforderlichen Fachwissens eines Steuerberaters und/oder Wirtschaftsprüfers werden im Rahmen des Masterstudiums Lehrinhalte vermittelt, die § 4 WiPrPrüfV als Prüfungsgebiete normiert
  • Funktionsübergreifende Kompetenzen
    Die für die berufliche Anwendung des Fachwissens erforderlichen und im Rahmen des Masterstudiums zu vermittelnden Schlüsselqualifikationen lassen sich wie folgt untergliedern in
    • intellektuelle Fähigkeiten
    • persönliche Fähigkeiten
    • Kommunikationsfähigkeiten
  • Professionelle Grundeinstellung

Aufgrund der Internationalisierung der Rechnungslegung (IFRS) und global tätiger, prüfungspflichtiger Unternehmen stellt die internationale Orientierung der Themenfelder ebenfalls ein zentrales Studienziel dar.

Steuerberatung

Zum Berufsexamen des Steuerberaters existieren unterschiedlichste Ausbildungswege. Der typische Weg nach Abschluss eines Hochschulstudiums gestaltet sich bisher in der Form, dass nach der notwendigen Praxiszeit (je nach Abschlussgrad 2 bzw. 3 Jahre) mit umfangreichen und kostspieligen Vorbereitungskursen für das Berufsexamen begonnen wird.

Der Masterstudiengang Auditing and Taxation bietet Ihnen eine umfassende Vorbereitung für Ihr Ausbildungsziel als Steuerberater/in und soll einen Großteil der Vorbereitungskurse ersetzen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass, sofern dem Masterstudium eine 18-monatige Tätigkeit in der Steuerberatung vorausgeht, im Jahr des Masterabschlusses - nach einer zusätzlichen (gebührenpflichtigen) Repetitorienphase - zusätzlich das Steuerberaterexamen abgelegt werden kann. Durch die zeitliche Taktung der Vorlesungen, findet ein Großteil der steuerlichen Fächer zudem im dritten und damit letzten Semester statt, so dass Sie auf dieses frische Wissen, direkt für das anstehende Berufsexamen zurückgreifen können.

 

Wirtschaftsprüfung

Bisher sieht der typische Ausbildungsweg zum Wirtschaftsprüfer ein abgeschlossenes Hochschulstudium und anschließend mindestens drei Jahre Praxiserfahrung vor, bevor die Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen erfolgt. Dieses umfasst sieben schriftliche Prüfungen:

• Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht (zwei Klausuren)
• Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre (zwei Klausuren)
• Wirtschaftsrecht (eine Klausur) und
• Steuerrecht (zwei Klausuren)

Die Prüfungen sind im Rahmen des WP-Examens innerhalb von etwa drei Wochen abzulegen.

Das Masterstudium Auditing and Taxation bietet die Möglichkeit, aufbauend auf einem Hochschulabschluss, Bachelor oder Diplom an einer Hochschule eine akademische und professionelle Ausbildung im Bereich Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung zu erhalten. Um das Masterstudium aufnehmen zu können, muss die Zugangsprüfung i.S.v. § 3 Nr. 2 WPAnrV bestanden sein.

Das Masterstudium soll den Studierenden unter Beachtung der in § 2 Abs. 1 WPAnrV genannten allgemeinen Studienziele die Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die dem Berufsprofil des Wirtschaftsprüfers/ der Wirtschaftsprüferin entsprechen. Ziel ist somit die Teilnahme am Berufsexamen des Wirtschaftsprüfers. Nur mit bestandenem Berufsexamen kann eine eigenverantwortliche Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer(in) ausgeübt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in den höheren Dienst (z.B. BaFin, Landes- oder Bundesrechnungshof) einzutreten.

Praxistätigkeit während des Studiums

Das genaue Ausmaß der Freistellung pro Jahr hängt  auch von der Nacharbeitung des Vorlesungsstoffes ab.

Vom 1. Januar bis Mitte März sind keine Vorlesungen. Vom Mitte/Ende Juli bis Mitte September ist ebenfalls vorlesungsfrei.

Die regelmäßigen Vorlesungen werden grundsätzlich an drei Tagen (derzeit Montag bis Mittwoch) gelesen. Die Studierenden benötigen je Woche zusätzlich zu den etwa 22 Stunden Vorlesungen einen Vor- und Nachbearbeitungsaufwand von etwa 30 Stunden wöchentlich. Insoweit sind die Mitarbeiter in der Vorlesungszeit höchstens 1 Tag (z.B. zum Abfassen von Prüfungsberichten) je Woche einsetzbar. Für Klausurenkurse und Sonderveranstaltungen ist teilweise auch ein 4. Anwesenheitstag erforderlich.

Die Thesis ist im 3. Semester angesetzt. Diese kann auch im Rahmen eines praxisorientiertes Projekts mit wissenschaftlichem Anspruch in Verbindung mit dem Arbeitgeber durchgeführt werden. Somit könnte es anteilig auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Im Juni werden dann zuätzlich geblockte Veranstaltungen, die auf Klausuren, die mündliche Abschlussprüfung und das Steuerberater-Examen vorbereiten, angeboten.

Der Masterstudiengang bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Breite, praxisnahe Vertiefung im Bereich wirtschaftliches Prüfungswesen und Berufsrecht, Unternehmensbewertung, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht
  • Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen
  • Teilweise Anrechnung von Prüfungsleistungen auf das Wirtschaftsprüfungsexamen
  • International anerkannter Abschluss (Master of Arts)
  • Professoren und Lehrbeauftragte aus der Praxis
  • Lehrveranstaltungen in kleinen Gruppen
  • Erwerb von funktionsübergreifenden Kompetenzen in Form von persönlichen und kommunikativen Fähigkeiten, Methodenkompetenzen sowie Managementfähigkeiten
  • Hohes Renomee der Hochschule
  • Exzellente Kontakte z.B. mit Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
  • Hervorragende Akzeptanz der Absolventen bei Arbeitgebern
  • Zugang zum höheren öffentlichen Dienst (z.B. BaFin, Landes- oder Bundesrechungshof)
  • Berechtigung zur Promotion