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Informationen für Praktikantenbetriebe

Die Studenten des Studiengangs BW/Steuern und Wirtschaftsprüfung sind grundsätzlich gehalten, sich selbst und eigenverantwortlich um eine Praktikantenstelle zu bemühen. Dennoch ist unser Studiengang natürlich bemüht, den Studierenden eine möglichst große Vorauswahl an potentiellen Praktikantenbetrieben  anzubieten. Viele Betriebe in der Umgebung von Pforzheim arbeiten in dieser Hinsicht seit langem und fast ausschließlich mit für beide Seiten erfreulichen Resultaten mit uns zusammen. Nicht selten mündet ein solches Praktikum auch in ein späteres dauerhaftes Arbeitsverhältnis.

Falls Sie bisher noch keine Praktikanten unseres Studiengangs beschäftigt haben, dies aber gerne tun würden, sind Sie herzlich eingeladen, eine Ausschreibung für eine oder mehrere Praktikantenstellen in der Chancenbörse der Hochschule Pforzheim einzustellen. Die Ausschreibung erfolgt ausschließlich online. Eine Regisitrierung Ihres Unternehmen ist nicht notwendig. Sie finden die Chancenbörse sowie nähere Informationen zur Ausschreibung unter folgendem Link:

Zun den Seiten "JOBS&MORE" der Hochschule Pforzheim.

Folgende Rahmenbedingungen sollten Sie beachten:

Das Praktische Studiensemester (PSS) wird im Rahmen des BWL- Studiums  als fünftes Studiensemester absolviert. Die Studierenden haben zu diesem Zeitpunkt i.d.R. bereits Vertiefungsvorlesungen in den Fächern Ertragsteuern, Handelsbilanzen, Steuerbilanzen, Prüfungswesen sowie Verfahrensrecht oder Umsatzsteuer besucht. Außerdem verfügen viele unserer Studenten über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachgehilfen/in.
Die Praktikanten sollen ihr PSS an Stellen ableisten, die steuerrechtliche Aufgaben und/oder Aufgaben der Wirtschaftsprüfung und der klassischen Revision für andere oder in eigener Sache erledigen.
   
Dies kann namentlich erfolgen durch den Einsatz

  1. bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sowie bei  entsprechenden Gesellschaften;
  2. in den Abteilungen für externes Rechnungswesen oder den Steuerabteilungen größerer Betriebe;
  3. in der internen Revisionsabteilung von Betrieben, insbesondere auch von Banken;
  4. bei der Finanzverwaltung (Finanzamt oder OFD) und bei den Finanzgerichten.

PSS können auch im Ausland absolviert werden. Die aufenthalts-  und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Auslandspraktika sind vom Studierenden selbst zu klären. Ein Praktikum im elterlichen Betrieb ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Student/die Studentin schließt mit dem Praktikantenbetrieb einen Praktikantenvertrag ab. Es besteht die Möglichkeit, entsprechende Vertragsformulare der Hochschule zu benutzen. Die Dauer der Tätigkeit muss mindestens 100 effektive Arbeitstage umfassen. Sie beginnt i.d.R. am 1. März (Praktikum SS) bzw. am 1. September (Praktikum WS).

 

Bitte für Ausschreibung und Einstellungsgespräche unbedingt beachten

Eine Kopie des Praktikantenvertrages ist der Hochschule spätestens am 15. Dezember (für Beginn 1.3.) bzw. 15. Juni (für  Beginn 1.9.) vorzulegen.

Der Praktikantenvertrag muss Angaben zum beabsichtigten Einsatz des Praktikanten enthalten (z.B. Abteilungen, Projekte). Die Vereinbarung eines Entgelts und ggf. dessen Höhe obliegt in vollem Umfang der freien Vereinbarung mit dem Betrieb. Zusammen mit dem Vertrag ist eine Lernzielvereinbarung in Papierform nach vorgegebenem Muster einzureichen.

Der Student/die Studentin hat über seine/ihre Tätigkeit während des PSS zwei Berichte anzufertigen. Der erste Bericht ist spätestens am 30. November (bei Praktikum im Wintersemester) bzw. 31. Mai (bei Praktikum im Sommersemester) im Sekretariat des Studiengangs in Papierform einzureichen. Für den zweiten Bericht gelten die Termine 28. Februar bzw. 31. August. Der zweite Bericht muss vom Betrieb abgezeichnet werden. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Arbeitgeber, dass die erforderlichen 100 Arbeitstage abgeleistet wurden.

Ergänzend zum PSS werden die Studierenden vom Studiengang zu Blockveranstaltungen an der Hochschule eingeladen. Die Veranstaltungen finden einmal etwa zur Mitte des Praktikums (i.d.R. ein Tag) sowie in den beiden dem Vorlesungsbeginn des nächsten Semesters unmittelbar vorausgehenden Tagen (zumeist Do. und Fr.) statt. Die eingeladenen Praktikanten sind verpflichtet, an diesen Terminen teilzunehmen. Sie sind vom Betrieb dafür freizustellen. Für die abschließende Blockveranstaltung haben die Praktikanten eine 10-minütige Beamer-Präsentation über ihren Betrieb und ihre Tätigkeit vorzubereiten. Sofern mehrere Praktikanten in demselben Betrieb tätig waren, können sie die Präsentation gemeinsam erarbeiten und vortragen.

Der Student/die Studentin ist während des praktischen Studiensemesters Mitglied der Hochschule mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten. Diese ruhen nur insoweit, als dies durch die Abwesenheit des Studenten von der Hochschule bedingt ist. Der Student/die Studentin erhält während des praktischen Studiensemesters ggf. Ausbildungsförderung nach § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz- BAföG), wenn die Praktika im Geltungsbereich des Grundgesetzes absolviert werden. Soweit der Betrieb dem Studenten/der Studentin ein Entgelt zahlt, wird dieses auf die Ausbildungsförderung angerechnet (vgl. insbesondere §§ 21 Abs. 3 Nr. 2, 23 Abs. 3, 1. Halbs. BAföG).

Sofern das praktische Studiensemester im Inland abgeleistet wird, unterliegen die Praktikanten nach den einschlägigen Vorschriften des SGB der Kranken- und Unfallversicherung für Studenten. Sozialversicherungsbeiträge sind somit nicht abzuführen. Falls Sie eine Bescheinigung darüber benötigen, dass das Praktikum als Pflichtpraktikum im Rahmen des regulären Studiums abgeleistet wird, kann diese durch den Praktikanten vorgelegt werden. Damit ist gleichzeitig dokumentiert, dass das Mindestlohngesetz auf das Arbeitsverhältnis Ihres Praktikanten keine Anwendung findet.

Wir, das Team BW/Steuern und Wirtschaftsprüfung der Hochschule Pforzheim, bedanken uns für Ihr Interesse und freuen uns auf Ihre Ausschreibung!