Auslandspraktikum
Pflichtpraktikum im Ausland
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren. Das kann entweder in der ausländischen Tochtergesellschaft eines deutschen Unternehmens sein oder bei einem ausländischen Unternehmen in Ihrem Wunschland.
Allerdings sind die Unterstützungsmöglichkeiten der Hochschule bei der Stellensuche in diesem Fall beschränkt. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Studiengangsleiter und/oder Ihren Praktikantenbeauftragten.
Weiterführende Informationen sowie Tipps zur Bewerbung und die Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Seite des Akademischen Auslandsamtes.