Zentrale Studienkommission
Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre gemäß § 5 LHG unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.