Unser konsekutiver Studiengang Master HRM ist klar als Vollzeitstudium konzipiert. Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass Sie, um das Studium erfolgreich abzuschließen, vier Präsenztage pro Woche an der Hochschule einplanen müssen. Darüber hinaus brauchen Sie aber auch genügend Zeit für Hausarbeiten oder Gruppenarbeiten in Forschung und Projekten. Aus diesen Gründen eignet sich der Master HRM nicht als berufsbegleitendes Studium.
Damit Sie für einen Studienplatz in unserem Master HRM zugelassen werden können, müssen Sie in Ihrem Erststudiengang mindestens 18 Credit Points aus dem Bereich Wirtschaft absolviert haben. Diese Hürde ist bewusst niedrig gewählt, da wir auf eine Studierendengruppe Wert legen, die sich interdisziplinär zusammensetzt. Außer offensichtlich wirtschaftsorientierten Fächern erkennen wir auch bestimmte verwandte Fächer an. Diese ECTS im Bereich Wirtschaft müssen bereits vor dem Beginn des Masterstudiums vollständig erbracht worden sein, da wir unser Programm als konsekutiven Master an einer wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät aufgesetzt haben. Sie können daher nicht im Rahmen einer verbindlichen Studienvereinbarung nachgeholt werden. Eine Möglichkeit zur Erlangung fehlender Wirtschafts-ECTS kann auch ein Akademiestudium beispielsweise an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der FernUniversität in Hagen sein.
Als Schwerpunkt zur Erlangung der 18 ETCS im Bereich Wirtschaft erkennen wir außer offensichtlich wirtschaftsorientierten Fächern auch bestimmte verwandte Fächer an. Darunter fallen z.B. Fächer, die sich mit betrieblichen Fragestellungen zu planerischen, organisatorischen und rechentechnischen Aspekten von Organisationen befassen, mit Arbeitsmarkt- oder Arbeitspolitik, wirtschaftlichen Beziehungen, Beziehungen zwischen Organisationen, Industrielle Beziehungen, etc. Bitte prüfen Sie, ob Sie die Inhalte ihrer besuchten Fächer mit den genannten Themenfeldern in Verbindung bringen können und tragen Sie diese Fächer dann entsprechend in das Bewerbungsformular ein. Falls Sie mehr als 18 ECTS im Bereich Wirtschaft errreicht haben, ist es ausreichend, die Module/18 ECTS einzutragen, in denen Sie die besten Noten erreicht haben.
Ja, denn die Art des verliehenen Bachelorgrads Ihres Erststudiums spielt keine Rolle. Beim erfolgreichen Abschluss unseres Master HRM verleihen wir den Grad Master of Science (M.Sc.), um neben der Anwendungsorientierung die wissenschaftliche und forschungsorientierte Ausrichtung unseres Studiengangs auszudrücken. Außerdem kann dieser verliehene Grad den Übergang zu einem angestrebten Promotionsstudium erleichtern.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben. Ihr Studium sollte lediglich so weit fortgeschritten sein, dass Ihnen nicht mehr als 30ECTS zum Abschluss fehlen. Im Bewerbungsverfahren können Sie dann angeben, ob Ihre Note eine vorläufige oder eine Abschlussnote ist und wie viele Credits Sie bislang erreicht haben. Als Nachweis ist an derselben Stelle das aktuelle Transcript of Records hochzuladen – eine Beglaubigung ist nicht notwendig.
Ihre Englischkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen, können Sie über einen entsprechenden Test nachweisen, z.B. Cambridge Certificate, IELTS, LCCI, TELC, TOEIC, TOEFL (auch TOEFL iBT Special Home Edition). Nähere Infos finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis für TOEFL-Tests (oder äquivalent): Ein erfolgreich absolvierter TOEFL-Test wird im Rahmen Ihres Bewerbungsprozesses auch dann akzeptiert, wenn seine zwei Jahre formale Gültigkeit bereits abgelaufen sind. Falls Sie also schon einmal einen TOEFL-Test gemacht haben, brauchen Sie diesen nicht zu wiederholen.
Alternativ akzeptieren wir eine explizite Bestätigung (mit Unterschrift und Stempel) des Niveaus B2 durch eine staatlich anerkannte deutsche Hochschule. Hierzu empfehlen wir Ihnen, das Sprachenzentrum Ihrer Hochschule zu kontaktieren. Der ledigliche Besuch eines Kurses ohne ausdrückliche Bescheinigung der Erfüllung des Niveaus wird nur anerkannt, wenn dieser explizit mit B2 gekennzeichnet ist.
Ebenso wird ein Studienabschluss an einer englischsprachigen Hochschule als Nachweis akzeptiert. Das Absolvieren eines Auslandssemesters hingegen reicht nicht.
Andere Nachweise als die genannten reichen uns leider nicht aus. Auch Ihr Abiturzeugnis wird für den Nachweis des Niveaus B2 nicht anerkannt (das gilt selbst dann, wenn Ihr Zeugnis einen entsprechenden Passus enthält). Grund hierfür ist, dass die Schulzeit bis zum Beginn des Masterstudiums einfach zu lange zurückliegt, um gute Englischkenntnisse zu gewährleisten.
Wer von Ihnen mit dem Gedanken spielt, im Rahmen des Masterstudiums HRM für ein Semester im Ausland zu studieren, sollte am besten schon vor dem Studienstart einen aktuellen TOEFL vorweisen können. Diesen brauchen Sie spätestens zum Bewerbungsschluss im November für unser Akademisches Auslandsamt. Nur so haben Sie die Chance, an einer unserer Partnerhochschulen in der ganzen Welt aufgenommen zu werden.
Bei Bedarf kann der Englischnachweis im Verlauf der Bewerbungsphase nachgereicht werden. Spätestens bis zur Immatrikulation muss dieser jedoch vorliegen. Gerne können Sie im entsprechenden Bewerbungsbestandteil den aktuellen Stand Ihres Nachweises erläutern und hierzu eine selbsterstellte PDF-Datei hochloaden.
Sie können ihre Kenntnisse in Methoden der empirischen Sozialforschung durch z.B. den erfolgreichen Besuch der folgenden Fächer nachweisen: Fächer der empirischen Sozialforschung, der quantitativen oder qualitativen Methodenlehre; Fächer, die sich mit der systematischen Datenerhebung und –auswertung beschäftigen (z.B. empirisches Forschungspraktikum, empirisches Forschungsprojekt) oder Fächer, die sich mit der standardisierten Darstellung empirischer Sachverhalte, ihrer statistischen bzw. interpretativen Auswertung beschäftigen. Grundlagen- Schulungen im wissenschaftlichen Arbeiten werden nicht berücksichtigt.
Erforderlich sind ein Kurzlebenslauf, das (vorläufige) Bachelor- oder Diplomzeugnis, ein maximal zweiseitiges Motivationsschreiben, ein Sprachnachweis über Englisch- (B2) bzw. Deutschkenntnisse (C1) und ein Nachweis über Ihre Berufserfahrung (z.B. Arbeitszeugnisse, falls vorhanden) – nähere Informationen dazu und ggf. weitere erforderliche Unterlagen regelt jeweils ganz aktuell die Zulassungssatzung. Nähere Informationen dazu finden Sie im Reiter "Bewerbung".
Der Abschluss Ihres Bachelorstudiums mit nur 180 Credit Points ist kein Problem. Bei der Auswahl unserer Studierenden haben Sie durch die noch fehlenden 30 ECTS keinen Nachteil. Für die in Ihrem Fall noch zu erbringenden Credits würde in den ersten Wochen Ihres Masterstudiums HRM eine verbindliche Studienvereinbarung (vSV) individuell getroffen. Diese kann Leistungen in Form des Besuchs weiterer Lehrveranstaltungen (während der drei Semester oder in einem zusätzlichen 4. Semester), durch Bearbeitung spezieller Projekte oder in der Praxis vorsehen (aber zu beachten: in der Summe dürfen von den insgesamt 210 ECTS maximal 30 ECTS in der Praxis erworben sein). Auch ein Auslandssemester ist denkbar und gern gesehen.
Die Vorauswahl (erste Auswahlstufe) erfolgt durch Begutachtung der eingereichten schriftlichen Unterlagen und einer der Zulassungssatzung entsprechenden Vergabe von Punkten. Der Sprachnachweis und der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung können bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachgereicht werden. Wenn der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung aber bei der Begutachtung zur Vorauswahl nicht vorliegt, geht das entsprechende Kriterium mit 0 Punkten in die erste Auswahlstufe ein. Reicht die Punktzahl dennoch für eine Einladung und am Ende auch für eine Zulassung aus, erfolgt die Zulassung nur unter der Auflage, die fehlenden Nachweise nachzureichen. Das bedeutet, dass die Zulassung erlischt, sofern die Nachweise – insbesondere der Sprachnachweis – nicht rechtzeitig erbracht werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig um alle Nachweise zu kümmern und diese direkt mit der Bewerbung einzureichen. Dadurch verbessern sich Ihre Chancen auf Zulassung.
Sie möchten sich für einen Studienplatz in unserem Masterprogramm HRM bewerben? Da interessieren wir uns natürlich für Ihre Vorerfahrungen auf diesem Themengebiet! Haben Sie sich schon in Ihrem Erststudium mit personalwirtschaftlichen Fragestellungen beschäftigt? Vielleicht hatte Ihre Bachelorarbeit ein einschlägiges Thema? Und haben Sie eines oder mehrere Praktika im Personalbereich absolviert? Auch mit einer vorangegangenen Berufstätigkeit, z.B. in einem themenbezogenen Pre-Master-Programm, sind Sie uns willkommen. Bitte erläutern Sie uns Ihre bisherigen fachspezifischen Erfahrungen in Ihrem Motivationsschreiben und belegen diese mit Zeugnissen.
Wenn Ihre Thesis bereits angemeldet ist, kann sie für die erste Stufe des Auswahlverfahrens berücksichtigt werden. In diesem Fall legen Sie bitte Ihrem Zeugnis bzw. vorläufigen Notenspiegel eine Anmeldebescheinigung für die Bachelorarbeit vom Prüfungsamt oder eine kurze formlose Bescheinigung (z.B. Mailverkehr) Ihres/Ihrer betreuenden Erstgutachters/Erstgutachterin bei, in der der angemeldete (Arbeits-)Titel der Arbeit ausgewiesen ist. Liegt kein solcher Nachweis vor, werden im Bereich „einschlägige Thesis“ von der Auswahlkommission 0 Punkte vergeben.
Detaillierte Informationen finden Sie im Modulhandbuch des Master HRM. Zusätzlich bieten wir in jedem Semester verschiedene Wahlpflichtfächer an.
Das Zulassungsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Sie die Ihre Online-Bewerbung über das Master-Onlinebewerbungsportal der Hochschule Pforzheim ein. Die Auswahlkommission prüft dann Ihre Bewerbung auf Basis Ihrer Angaben, indem sie die in der Zulassungsordnung dargestellten Kriterien bewertet und eine Rangfolge der Verfahrensteilnehmer*innen bildet. Bewerber*innen, die die vorderen Rangplätzen belegen, werden für die zweite Stufe zum persönlichen Auswahlgespräch eingeladen.
Die Fakultät für Wirtschaft und Recht sowie die Studiengänge des Wirtschaftsingenieurwesens der Hochschule Pforzheim sind seit 2011 AACSB-akkreditiert. Mit diesem Gütesiegel hat sich die Business School Pforzheim zu erstklassiger Qualität in der Managementausbildung verpflichtet. Sie reiht sich damit in den Kreis der weltweit renommiertesten Bildungsinstitutionen ein: Das Siegel der weltweit führenden Akkreditierungsinstitution für Business Schools, der Association to Advance Collegiate Schools of Business (AACSB International) bescheinigt, dass die Business School höchste internationale Anforderungen erfüllt. Die Hochschule Pforzheim darf übrigens dieses Siegel als erste Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Deutschland tragen. Für Studierende hat die AACSB-Akkreditierung folgende Vorteile:
- Nachgewiesene hervorragende Qualität des Studienangebots
- Sehr gute Lehr- und Lernbedingungen
- Hohe Interaktion zwischen Studierenden und Professor*innen
- Professor*innen, die in Lehre und angewandter Forschung aktiv sind. Somit fließen ständig Erkenntnisse der Wissenschaft in die Lehre ein
- Enge Beziehungen zur Unternehmenspraxis
- Hochwertige Beziehungen zu ausländischen Partner-Hochschulen
- Hervorragende Berufschancen für Absolvent*innen
Mehr Informationen zur AACSB-Akkreditierung finden Sie hier.
Als Hochschule für angewandte Wissenschaften ist uns die enge Verzahnung von Theorie und Praxis sehr wichtig. Deswegen begrüßen wir es, wenn unsere Studierenden des Master HRM parallel zu ihren Aktivitäten an der Hochschule einer Werkstudententätigkeit nachgehen. Um dies zeitlich zu ermöglichen, bemühen wir uns, einen Tag der Woche veranstaltungsfrei zu halten.
Aber: Muten Sie sich nicht zu viel zu! Aus Erfahrungen unserer Studierenden wissen wir, dass es sich empfiehlt, maximal 8 Stunden pro Woche neben dem Studium für eine Werkstudententätigkeit einzuplanen.
Oft lässt sich eine Frage schnell am Telefon klären. Senden Sie uns hierzu gerne eine kurze Mail mit Ihrer Telefonnummer an hrm(at)hs-pforzheim(dot)de. Wir melden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen. In der Regel ist unser Büro vormittags von Dienstag bis Freitag besetzt.