Anträge auf Prüferwechsel für die BWL-Grundlagenfächer
Für die betriebswirtschaftlichen Fächer gibt es mit einigen Ausnahmen eine Prüferzuordnung für die erste Prüfung.
Aus verschiedenen Gründen müssen wir die Prüferzuordnung streng handhaben, was insb. bedeutet, dass Genehmigungen eines Prüferwechsels nur in absoluten Härtefällen erfolgen können. Keine Gründe für die Genehmigung von Prüferwechseln in den BWL-Fächern sind
- Stundenplanüberschneidungen bei geschobenen Klausuren
- Arbeitsverhältnisse außerhalb der Hochschule
- Falscher Raum/falscher Dozent bei Prüfung
Ein nachträglicher Prüferwechsel ist NICHT möglich. Sie sind selbst verantwortlich darauf zu achten, im richtigen Raum, beim richtigen Dozenten die Klausur mitschreiben.
Bei Versäumen und Vorziehen einer Klausur gilt – nach wie vor - jeweils der Prüfer als fest zugeordnet, der in Ihrem Studiengang in dem Semester den Kurs abhält, in dem die Klausur planmäßig zu absolvieren wäre.
Falls Sie aufgrund von Krankheit nicht an einer Prüfungsleistung teilnehmen können, so benötigen Sie ein ärztliches Attest als Nachweis. Empfohlen wird die Verwendung des Attestformulars der Hochschule Pforzheim. Dieses finden Sie in der untenstehenden Downloadbox. Arbeits- oder Schulunfähigkeitsbescheinigungen reichen nicht aus.
Wir bitten Sie die Anträge bei Fachgebietsleitung Prof. Dr. Nothhelfer per Email an Robert.Nothhelfer(at)hs-pforzheim(dot)de zu stellen. Den Antrag finden Sie in der untenstehenden Downloadbox.
Besonders zu vermerken ist, dass eine nachträgliche Genehmigung eines Prüferwechselantrages, d.h. nach der Teilnahme an einer Prüfung bei einem Prüfer, der Ihnen nicht zugeordnet war, unter keinen Umständen genehmigt und als Versuch, die Prüfungsordnung zu umgehen, gewertet wird.
Bitte orientieren Sie sich daher bei Ihrer Stundenplanung für die BWL-Fächer konsequent an den speziell für Ihre Studiengänge geplanten Vorlesungsterminen.
Stand 18.07.2024