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Anerkennung von Prüfungsleistungen

Hier finden Sie Informationen zu der Anerkennung von Prüfungsleistungen bei Hochschulwechsel sowie zu der Anerkennung bestimmter Berufsausbildungen auf das Fach Grundlagen der Rechnungslegung.

Liebe Studierende,

zur Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen, von denen Sie dauerhaft an die Hochschule Pforzheim wechseln, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Das Fachgebiet ist nur zuständig für die Anerkennung von Leistungen in folgenden betriebswirtschaftlichen Grundlagenfächern:
    • BWL I - Grundlagen der Rechnungslegung & Management betrieblicher Funktionen
    • BWL II - Management der Strukturen und Entscheidungen sowie Unternehmensbesteuerung
    • Grundlagen der Kosten- und Leistungsrechnung
    • Bilanzierung und Finanzmanagement
    • Betriebswirtschaftliches Unternehmensplanspiel
    • Strategisches Management
    • Management Seminar
    • Branchenorientierte Betriebswirtschaftslehre
    • Management Digitaler Transformation

Die Anrechnung erfolgt per Mail und ggfs. Telefon.

Bitte senden Sie für die Anrechnung Ihre Anrechnungswünsche und die entsprechenden Unterlagen an matthias.kropp(at)hs-pforzheim(dot)de . Benötigt werden auf jeden Fall die Übersicht über Ihre Leistungsnachweise an Ihrer bisherigen Hochschule und das Modulhandbuch Ihres Studiengangs.

Stand 26.10.2023

Studierende mit (auschließlich) einer der hier aufgeführten abgeschlossenen Berufsausbildung, die sich können sich das Fach Grundlagen der Rechnungslegung - GMT1302 (Ehemals Buchführung) anrechnen lassen . Bitte lesen Sie sich die Hinweise zur Antragsstellung durch.

Bitte stellen Sie hierfür einen Antrag auf Anerkennung.

  • Senden Sie dazu bitte folgende Unterlagen (Anerkennungsformular, IHK Abschlusszeugnis, Berufsschulabschlusszeugnis & Matrikelnummer) per Mail an bwl(at)hs-pforzheim(dot)de
  • Im Falle der erfolgreichen Anerkennung, erhalten das digital unterzeichnete Dokument via Email zurück. Die Meldung an das Prüfungsamt erfolgt durch die anerkennende Stelle

Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsfach, dem Grundlagen der Rechnungslegung zugeordnet ist, in beiden Zeugnissen mindestens mit 4,0 bewertet sein muss!

Hinweis: Die Anrechnung der zuvor abgeschlossenen Berufsausbildung sollte innerhalb von 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn des Semesters, für welches die Zulassung beantragt wurde, erfolgen.

Stand: 04.06.2024