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Due Diligence und der digitale Produktpass

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Jan Kosmol referierte bei der Ringvorlesung Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit

Jan Kosmol und Mitarbeiter*innen des Instituts für Industrial Ecology (INEC): Benjamin Fritz, Professor Mario Schmidt, Jan Kosmol, Pia Heidak und Florian Bodrogi (v.l.n.r) Foto: A. Vogt

Am 12. Mai fand im Rahmen der Ringvorlesung Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit ein weiterer Vortrag zum Thema digitaler Produktpass statt. Zu Gast war Jan Kosmol, wissenschaftlicher Politikberater beim Umweltbundesamt. Jan Kosmol befasst sich mit Umweltrisiken in mineralischen Rohstofflieferketten und darüber hinaus mit allgemeineren Fragen einer nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen. In seinem Vortrag „Sorgfaltspflichten in mineralischen Rohstofflieferketten – Bezüge zum digitalen Produktpass“ ging er auf die Unterschiede der beiden Konzepte, aber auch mögliche Synergien ein. Im Zuge von Sorgfaltspflichten (Due Diligence) müssen Unternehmen ihre gesamten Wertschöpfungsketten auf Verletzungen von Menschenrechten und Einhaltung von Umweltschutzvorgaben analysieren, prüfen und ggf. handeln. Der digitale Produktpass verfolgt das Ziel, sämtliche Daten eines Produkts aus allen Phasen seines Lebenszyklus bereitzustellen.

Due Diligence und digitaler Produktpass – Wesentliche Unterschiede

Unternehmerische Sorgfaltspflichten sollten nach dem Konzept des UN-Sonderberichterstatters für Menschenrechte und Unternehmen John Ruggie in erster Linie zur Einhaltung von Menschenrechten beitragen. Die erweiterte Fokussierung auf Umweltschutz kam später hinzu. Der digitale Produktpass hingegen entstammt den Bemühungen um eine Green and Circular Economy. Die Sorgfaltspflichten sollen Unternehmen aktivieren, kooperativ schwerwiegende Missstände in globalen Wertschöpfungsketten sukzessive zu beseitigen, während der Produktpass Informationen von und für Konsumenten, Hersteller(n), Händler(n) und Verwerter(n) enthält, um die Nachhaltigkeit in den einzelnen Lebensphasen zu steigern. Weiter unterscheiden sich beide hinsichtlich ihres Ansatzes und Bezugsystems. Zur Realisierung der Sorgfaltspflichten sollen Unternehmen ein Managementsystem etablieren, um ihre Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungsketten zu analysieren und kontinuierlich zu verbessern, wohingegen der Produktpass ein standardisierter Datensatz ist, der sich auf ein physisches Produkt bezieht.

Gemeinsamkeiten und mögliche Synergien

Beiden Konzepten gemein ist, dass sie der Erreichung des gleichen Nachhaltigkeitsziels dienen sollen, nämlich dem Ziel 12: Nachhaltigkeit von Konsum und Produktion steigern. Mögliche Synergien ergeben sich im Bereich Daten, so erfordern beide deren Generierung, Bereitstellung und Weitergabe. Um letztere sicherzustellen, müssen in beiden Fällen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette zusammenarbeiten. Die wesentliche Frage hierbei ist, wie Daten, die im Zuge der Sorgfaltspflichten generiert wurden, für den Produktpass nutzbar werden, und andersherum. Eine konkrete Verknüpfung diesbezüglich fehlt derzeit noch in den aktuellen Regulierungsinitiativen wie der EU-Batterieverordnung und der EU-Ökodesign-Richtlinie.