Business PF

Bewerbungsverfahren - Ihr Weg an die Business School

Alle Informationen rund um die Bewerbung für das Bachelor- und das Masterstudium an der Business School der Hochschule Pforzheim finden Sie hier im Überblick.

Sie sind engagiert, wissbegierig und wollen Ihre professionelle Zukunft selbst gestalten? Dann sind Sie an der Business School Pforzheim genau richtig. Bewerben Sie sich für einen unserer dreizehn betriebswirtschaftlichen Bachelorstudiengänge oder den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht für eine breite und zugleich tiefgehende berufsqualifizierende Ausbildung. Unsere elf Master-Programme, darunter zwei MBA-Programme, bereiten Sie gezielt auf Fach- und Führungspositionen in einer dynamischen und globalisierten Arbeitswelt vor.

Praxisorientiert, individuell, interdisziplinär, international und nachhaltig – das ist unsere Erfolgsformel.

Bewerben Sie sich an der Business School Pforzheim und werden Sie Teil einer Gemeinschaft von ambitionierten Studierenden und erfolgreichen Alumni. Beginnen Sie Ihren Weg zum Erfolg bei und mit uns. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Bachelor

Orientierungstest

Alle Studieninteressierte für einen Bachelor-Studiengang müssen nachweisen, dass sie an einem Studienorientierungsverfahren teilgenommen haben. Hierzu wurde ein landesweiter Orientierungstest (OT) entwickelt, der den Studieninteressenten Studienfächer und Berufe aufzeigt, die zu ihren Interessen und Fähigkeiten passen.

Mit dem Orientierungstest testen Sie selbst, welches Studium und welcher Beruf zu Ihnen passt.

Der Orientierungstest findet online statt und kann jederzeit unter www.was-studiere-ich.de absolviert werden. Er besteht aus einem (verpflichtenden) Interessenteil und drei (freiwilligen) kognitiven Fähigkeitstests. Die Teilnahme am Test ist beliebig oft möglich. Nach Durchführung des Tests kann eine Teilnahmebestätigung ausgedruckt werden, welche dem Zulassungsantrag beizufügen ist. Das Testergebnis wird dort nicht ausgewiesen, d.h. es muss lediglich die Teilnahme am Test nachgewiesen werden.

Dieser Orientierungstest ist von allen Studieninteressenten zu absolvieren, die sich zum Studium in einem Bachelor-Studiengang bewerben möchten. Er darf nicht verwechselt werden mit den Kriterien der Auswahlverfahren der einzelnen Studiengänge (z.B. Auswahlgespräch, Eignungsfeststellungsverfahren oder Studierfähigkeitstest).

Die Teilnahmebestätigung des Orientierungstests ist mit dem Zulassungsantrag bis zum Bewerbungsschluss vorzulegen.

Studierfähigkeitstest

Wenn Sie sich für einen betriebswirtschaftlichen Studiengang oder für einen Studiengang des Wirtschaftsingenieurwesens oder für den Studiengang Wirtschaftsrecht interessieren, können Sie am BT-WISO (Studierfähigkeitstest für Bachelorstudiengänge in  Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) teilnehmen. Dies ist ein Test zur Erfassung von Fähigkeiten, die für das erfolgreiche Absolvieren eines Bachelorstudiums in Wirtschafts- und Sozialwissenschaften von Bedeutung sind.

Einerseits kann Ihnen die Teilnahme eine Entscheidungshilfe sein, ob die Auseinandersetzung mit betriebswirtschaftlichen Themen Ihr Interesse weckt und andererseits können Sie Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöhen.

Die Teilnahme am Studierfähigkeitstest ist freiwillig.

Das Ergebnis des Studierfähigkeitstests wird bei der Ermittlung der Gesamtnote für das Auswahlverfahren nur berücksichtigt, wenn dadurch die Gesamtnote verbessert werden kann. Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

Sie können den Testbericht beliebig oft für Bewerbungen verwenden.

Bitte beachten Sie, dass der Studiengang Betriebswirtschaft/International Business ein eigenes Auswahlverfahren durchführt.

Der Test wird in Kooperation mit der ITB Consulting GmbH durchgeführt, daher finden Sie hier weitere Informationen zum Test (z.B. Inhalte, Aufbau, Termine, Teinahmegebühren) auf den externen Seiten der ITB Consulting GmbH.

Gemäß den Vergabevorschriften für Studienplätze kann jede Hochschule innerhalb eines durch die Hochschulvergabeverordnung vorgegebenen Rahmens festlegen, nach welchen Kriterien das Auswahlverfahren für Studienbewerber durchgeführt wird.

Für alle Studiengänge einheitlich sind die Zulassungsquoten für Härtefälle, Ausländer, Zweitstudiumbewerber und Bewerber, deren Ortsbindung im öffentlichen Interesse steht. Die übrigen Studienplätze werden vergeben:

- zu 10 % nach Wartezeit
- zu 90 % nach dem von der Hochschule durchgeführten Auswahlverfahren

Es gelten folgende Auswahlkriterien:

Zuerst wird eine gewichtete HZB-Gesamtnote gebildet, die wie folgt ermittelt wird:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung = 50 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Mathematik [1] = 30 %
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung im Fach Englisch [2] = 20 %

[1] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet.

[2] Bei Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife werden, sofern ausgewiesen, die Einzelnoten der letzten 4 Halbjahre berücksichtigt, ansonsten die in der HZB ausgewiesene Einzelnote. Wird in der HZB keine Einzelnote ausgewiesen, wird die Durchschnittsnote der HZB gewertet. Wenn das Fach Englisch nicht als fortgeführte Fremdsprache in der HZB ausgewiesen wird, zählen die Einzelnoten bzw. zählt die Einzelnote der bestbenoteten in der HZB ausgewiesenen Fremdsprache.

Sodann wird eine gewichtete Note im Auswahlverfahren wie folgt ermittelt:

  • die gewichtete HZB-Gesamtnote = 70 %
  • das Ergebnis des Studierfähigkeitstestests  = 30 %.
    Allerdings wird das Ergebnis des Studierfähigkeitstests nur berücksichtigt, wenn das Testergebnis besser ist als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Ist das Ergebnis des Testverfahrens schlechter als die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, zählt stattdessen die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Dasselbe gilt, wenn das Ergebnis des Testverfahrens nicht vorliegt.
    Die gewichtete Note kann also durch den Studierfähigkeitstest nie verschlechtert werden.

Hierbei ist zu beachten, dass für alle Bewerber alle jeweils für den Studiengang genannten Auswahlkriterien gelten. Das Gesamtergebnis der Auswahlkriterien ergibt die Note, die im Zulassungsverfahren berücksichtigt wird.

Bewerbung

Bewerbungsstichtag ist der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen Ausschlussfristen sind. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit Ablauf dieses Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.

Sie sind zur wahrheitsgemäßen Angabe der notwendigen Daten gemäß Hochschulvergabeverordnung (HVVO) und Landeshochschulgesetz (LHG) verpflichtet.

Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden.

Sonderanträge zur Bewerbung

Ein Sonderantrag ist ein Antrag, den Sie zusätzlich zum Zulassungsantrag im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung stellen können, um bei der Studienplatzvergabe bevorzugt behandelt zu werden.

Ein Sonderantrag kann zum Erfolg führen, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann nicht jeder Grund, den Sie selbst als relevant ansehen, bei der Studienplatzvergabe als 'Sonderfall' anerkannt werden.

Selbstverständlich müssen Sie Ihrem Sonderantrag geeignete Nachweise beifügen.

Ein Härtefall gem. HZVO liegt nur dann vor, wenn in der Person des Bewerbers so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass auch bei Anlegen besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur 1 Semester auf die Zulassung zu warten.

Eine ausführliche Begründung mit Nachweisen (z.B. ein ärztliches Attest) ist dem Antrag auf Anerkennung als Härtefall beizufügen. Finanzielle Umstände, die die sofortige Aufnahme des Studiums erfordern, oder Krankheit bzw. Pflegebedürftigkeit eines Elternteils oder sonstiger Verwandter begründen i.d.R. keinen Härteantrag.

Unter die Vorwegauswahl fallen die Bewerber, die einen Dienst nach HZVO abgeleistet haben und unmittelbar vor oder während der o.g. Tätigkeit im genannten Studiengang an der jeweiligen Fachhochschule zugelassen wurden (Kopie des Zulassungsbescheides bitte beifügen). Die Vorwegauswahl gilt nur bis zum zweiten nach dem Dienstende durchgeführten Vergabeverfahren.

Ein im öffentlichen Interesse zu berücksichtigender oder fördernder Personenkreis gem. HZVO ist gegeben bei Bewerbern, die


a) wegen der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes an die Trainingsmöglichkeiten am Studienort gebunden sind,


b) soziale Pflichten am Wohnort wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere Tätigkeiten in herausgehobener Funktion in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes; Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches; Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Ausübung eines Mandats in einer Kommunalen Vertretungskörperschaft und deren Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.

In der Wartezeitquote erfolgt die Vergabe der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen allein nach der Anzahl der Wartesemester. Bewerber/innen können durch einen Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände geltend machen, die zu einer Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung geführt haben." Falls sie Auswirkungen beeinträchtigungsbedingter Umstände auf die Wartezeit belegen können, nehmen sie mit der („korrigierten“) längeren Wartezeit am Vergabeverfahren teil.

Der Nachweis der Auswirkungen auf die Schullaufbahn kann durch Kopien der Schulzeugnisse erfolgen. Zusätzlich müssen Bewerber und Bewerberinnen eine Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (beispielsweise Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Klinikaufenthalt oder zu hohen krankheitsbedingter Fehlzeiten) beifügen. Weitere geeignete Nachweise sollten eingereicht werden.

Die Teilnahme an einem Schüleraustausch oder einem Auslandsschuljahr sind keine Begründungen.

Bewerbungsprozess für Bachelor-Studiengänge

Bewerbungsprozess (Bachelor) für

  • die Studiengänge der Fakultät für Gestaltung: Bewerbungswegweiser Fakultät für Gestaltung (Bachelor)
  • den englischsprachigen Studiengang BSBA/Digital Enterprise Management. Informieren Sie sich hierzu bitte direkt auf den Seiten des Studienganges.
  • alle zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 1 bis 3 gegliedert:
  • alle zulassungsfreie Bachelorstudiengänge ist Ihre Bewerbung in die folgenden Schritte 2 und 3 gegliedert:

1. Registrierung auf hochschulstart.de

Sie erhalten dort Ihre Bewerber-ID (BID) sowie Ihre Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN), die Sie für Ihre Bewerbung an der Hochschule Pforzheim benötigen. Für die Bewerbung in ein höheres Semester entfällt dieser Schritt.

2. Registrierung an der Hochschule Pforzheim

Nach erfolgreicher Registrierung können Sie sich für aktuelle Studiengänge an der Hochschule Pforzheim bewerben, den Status Ihrer aktuellen Studienbewerbungen überprüfen oder noch nicht abgegebene Anträge vervollständigen. Bitte notieren Sie Ihre Zugangsdaten! Zur Bestätigung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Freischaltung Ihres Benutzer-Accounts.

3. Bewerbung an der Hochschule Pforzheim

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Anschließend werden Sie durch die Bewerbung geführt. Gemäß der gültigen Hochschulvergabeverordnung (HVVO) können Sie bis zu drei Zulassungsanträge stellen.

Bitte beachten Sie:

Bei mehr als einer DoSV-Bewerbung priorisieren Sie Ihre Studienwünsche bitte auf hochschulstart.de. Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/priorisierung (externer Link).

Übermittlung Ihrer Unterlagen an die Hochschule Pforzheim im Falle einer Immatrikulation/Einschreibung

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Die im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.


Für zulassungsfreie Studiengänge:
Die am Ende Ihres Antrags genannten Unterlagen senden Sie mit dem unterschriebenen Antrag auf Immatrikulation fristgerecht zu.

 

Icon einer Box mit Link und Text

Zum Bewerbungsportal

https://campus.hs-pforzheim.de

Master

Bewerbung für ein Masterstudium

Papierkram, byebye! Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das digitale Bewerbungsportal der Hochschule Pforzheim. Sie sind also nur noch ein paar Klicks von Ihrem erfolgreichem Masterstudium an unserer Business School entfernt. Wir freuen uns, Sie bei entsprechender Eignung bald auf dem Campus willkommen zu heißen.

Let’s do it

Bitte registrieren Sie sich im Master-Bewerbungsportal zuerst mit Ihren persönlichen Daten, um Ihre Zugangsdaten zu erhalten.

Im Laufe des Bewerbungsvorgangs werden Sie aufgefordert, Ihre Bewerbungsunterlagen im PDF-Format hochzuladen. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung nur fortgesetzt werden kann, wenn das jeweilige Dokument hochgeladen wurde. Wir empfehlen daher, die Bewerbung erst durchzuführen, wenn alle Dokumente vorliegen. Für die Bewerbungsphase genügt der vollständige Upload Ihrer Dokumente im PDF-Format; beglaubigte Nachweise sind nicht erforderlich. Im Falle eines Zulassungsangebots erhalten Sie dann im Bewerberportal nähere Informationen, welche Dokumente mit der Immatrikulation in beglaubigter Form einzureichen sind.

Benötigte Unterlagen

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweis des Erststudiums

Haben Sie sich bereits für einen unserer Masterstudiengänge entschieden? Dann lesen Sie auf der jeweiligen Studiengangswebsite nach, ob und welche weiteren studiengangsspezifischen Unterlagen Sie für die Bewerbung einreichen müssen.

 

Je nach Ihrem favorisierten Masterstudiengang könnten einige der folgenden zusätzlichen studiengangsspezifischen Unterlagen benötigt werden. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Studiengangswebsite über die zutreffenden spezifischen Anforderungen.

  • ggf. Motivationsschreiben (maximal 2 Seiten)
  • ggf. Nachweis über Berufserfahrung (falls vorhanden)
  • ggf. Nachweis über fachbezogene Auslandsaufenthalte (falls vorhanden)
  • ggf. Gutachten/Empfehlungsschreiben
  • ggf. Exposé der Bachelorarbeit

Abhängig von der Unterrichtssprache Ihres favorisierten Masterstudiengangs und Ihrer Muttersprache könnten folgende Sprachnachweise benötigt werden. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Studiengangswebsite über die erforderlichen Sprachkenntnisse.

  • ggf. Nachweis Englischkenntnisse (Sprachniveau B2 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen)1
  • ggf. Nachweis Deutschkenntnisse (für Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist)

 

1Nachweis der Englischkenntnisse durch offizielles Sprachzertifikat, z.B. TOEFL, Cambridge Certificate, IELTS, LCCI, TELC, TOEIC oder DAAD.
Je nach Masterstudiengang werden alternativ auch folgende Nachweise akzeptiert:

  • Offizielle Bescheinigung einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule über Niveau B2, i.d.R. anhand des DAAD-Sprachnachweises durch einen Sprachlehrer der Hochschule.
  • Nachweis über ein in englischer Sprache erbrachtes Studium. Ein Auslandssemester hingegen reicht als Nachweis nicht aus.
  • Das Abiturzeugnis wird in der Regel nicht als B2-Sprachnachweis anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass Sie für ein etwaiges Auslandssemester im Rahmen des Masterstudiums einen TOEFL-Test benötigen. Falls Sie explizit für die Bewerbung zum Masterstudium einen Sprachtest ablegen möchten, empfehlen wir deshalb den TOEFL-Test

Zulassungsverfahren

Das hochschuleigene Zulassungsverfahren zu den Masterstudiengängen erfolgt in zwei Stufen. Bitte beachten Sie studiengangsspezifische Regelungen und Gewichtungen.

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1) Formal Fit: Beurteilung der Bewerbungsunterlagen

Im Rahmen einer Vorauswahl werden die online eingereichten Bewerbungsunterlagen anhand folgender Kriterien begutachtet:

  • Note der Hochschulzugangsberechtigung
  • Note des Hochschulabschlusses
  • Qualität des Motivationsschreiben
  • verwertbare fachspezifische Berufs- oder Ausbildungsinhalte sowie ggf. Auslandsaufenthalte und Praktika
  • ggf. Qualität weiterer studiengangsspezifischer Bewerbungsunterlagen

Bewerber*innen, die die formalen Voraussetzungen erfüllen werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Rangbesten zum Auswahlgespräch eingeladen.

Erfüllen Sie die formalen Kriterien nicht, erhalten Sie einen Ausschlussbescheid.

 

2) Personal Fit: Bewertung des Auswahlgesprächs

Das Auswahlgespräch wird in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Bewerbungsschluss als persönliches Vorstellungsgespräch (ggf. online) mit einer Dauer von 15-30 Minuten durchgeführt. Wir wollen Sie und Ihre Motivation für das Masterstudium kennenlernen. Dazu bewerten wir folgende Kriterien:

  • Studienmotivation
  • soziale Kompetenz
  • Darstellungsfähigkeit
  • studienrelevante Sprachkenntnisse
  • Fach- und Methodenkompetenz sowie analytisches Denken
  • studienrelevante Qualifikationen der Bewerber*innen

Zulassungssatzung der Masterstudiengänge

In der Master-Zulassungssatzung finden Sie detaillierte Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und dem Auswahlverfahren der jeweiligen Masterstudiengänge.

Zusätzliche Hinweise

Bitte beachten Sie, dass zur Sicherstellung der fachlichen Vorgaben Auflagen erteilt werden können (z.B. Besuch von Zusatzveranstaltungen und/oder Einschränkungen der Wahlmöglichkeiten).

  • Falls Sie aus dem Erststudium nur 180 ECTS-Punkten mitbringen, sind im Masterstudium zusätzliche Leistungsnachweise im Umfang von 30 ECTS abzulegen, so dass mit dem Studienabschluss insgesamt 300 Credits erreicht werden.
  • Leistungsnachweise können auf Basis einer individuellen „verbindlichen Studienvereinbarung“ (Master-vSV) aus Lehrveranstaltungen anderer Masterprogramme und aus bestimmten Lehrveranstaltungen der Bachelor-Studiengänge stammen.
  • Die Erbringung zusätzlicher Credits sind auch im Rahmen eines Auslandsstudiensemesters oder Praktikums möglich.
  • Anrechnungen von außerhalb des Hochschulbereichs erworbener Kompetenzen sind im Umfang von max. 30 Credits unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich.

 Bewerber*innen mit weniger als 180 ECTS können zum Masterstudium nicht zugelassen werden.

Masterstudiengänge und Bewerbungsfristen im Überblick

Wählen Sie den Masterstudiengang, der Ihre Kompetenz auf die nächste Stufe befördert. Informieren Sie sich auf der jeweiligen Studiengangswebsite über die studiengangsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen und Informationsveranstaltungen. Die Bewerbungsphase für unsere Masterstudiengänge beginnt in der Regel im April. Viel Erfolg bei Ihrer Bewerbung.

StudiengangAbschlussBeginnHinweisBewerbungsschluss
Controlling, Finance and AccountingM. Sc. (Option Double Degree)Wintersemesterbeschränkt: Auswahlgespräch15. Juni
Corporate Communication ManagementM.Sc.Wintersemesterbeschränkt: Auswahlgespräch15. Juni
Creative Communication and Brand ManagementM. A.Wintersemesterbeschränkt: Auswahlgespräch15. Juni
Human Resources ManagementM. Sc.Wintersemesterbeschränkt: Auswahlgespräch15. Juni
Information SystemsM. Sc.Wintersemesterbeschränkt: Auswahlgespräch15. Juni
Life Cycle & SustainabilityM. Sc.Wintersemesterbeschränkt: Auswahlgespräch15. Juni
Marketing IntelligenceM. Sc.Wintersemesterbeschränkt: 
Auswahlgespräch
15. Juni
Taxation, Auditing and LawLL.M.Sommersemesterbeschränkt: 
Auswahlgespräch
15. Januar
MBA International ManagementMBA (Option Double Degree)Winter- und Sommersemesterbeschränkt: Auswahlgespräch, englischsprachigFristen
Management (berufsbegleitend)MBAWintersemesterbeschränkt31. Juli (sofern noch Plätze frei sind, auch bis spätestens 14 Tage vor Studienbeginn)
Strategisches Innovationsmanagement (berufsbegleitend, modular aufgebaut)M. A.Winter- und Sommersemester 31. Januar und 31. Juli

 

Online-Bewerbungsportal

Bereit, Ihre Karriere auf das nächste Level zu heben? Bewerben Sie sich innerhalb des Bewerbungszeitraums an der Business School Pforzheim und werden Sie Teil einer Gemeinschaft von ambitionierten Studierenden und erfolgreichen Alumni.

 

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