Business PF

Unser Ethik-Kodex

Zielsetzung

Die Hochschule Pforzheim hat als Bildungs- und Ausbildungsstätte eine besondere gesellschaftliche Verantwortung und Vorbildfunktion. Um dem gerecht zu werden, gibt sich die Fakultät für Wirtschaft und Recht Leitlinien für das Verhalten ihrer Mitglieder in Studium und Lehre, Forschung und Verwaltung. Sie sollen über die selbstverständlichen Dienstpflichten hinaus im täglichen Handeln ethische Orientierung geben und die Mitglieder der Fakultät für Fragen des vertrauensvollen, fairen und respektvollen Miteinanders sensibilisieren.

Leitwerte

Leitwerte der Fakultät sind Integrität und Respekt, Verantwortungsbewusstsein und Solidarität. Nicht toleriert wird daher jegliche Form von Diskriminierung, respektlosem Verhalten, wissenschaftlicher Unredlichkeit und korrupten Praktiken.

Die Fakultät lebt eine Kultur der Eigenverantwortung, des kritischen Denkens und der Zusammenarbeit. Sie pflegt eine offene und ehrliche Kommunikation durch einen regelmäßigen wechselseitigen Informationsaustausch über alle Ebenen hinweg. Das gegenseitige Feedback ist sachlich und konstruktiv, wobei das persönliche Gespräch in einer respektvollen Atmosphäre im Mittelpunkt steht.

Den Beratungs- und Entscheidungsprozessen der Fakultät liegen demokratische Prinzipien zugrunde. In Gremien wird offen und konstruktiv diskutiert, Entscheidungen fallen in einem partizipativen, integrativen und transparenten Prozess. Belange der gesamten Fakultät haben Vorrang vor Einzelinteressen; Minderheiteninteressen werden gewahrt. Die grundgesetzlich verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre wird gelebt.  

Verhaltenserwartungen

Dozentinnen und Dozenten engagieren sich für eine aktuelle, anspruchsvolle und motivierende Lehre. Sie sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst, akzeptieren sachliche Kritik der Studierenden und verhalten sich konstruktiv gegenüber Verbesserungsvorschlägen.

Sie bemühen sich um Schaffung eines offenen und akzeptierenden Lernklimas und unterstützen ihre Studierenden in der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung. Sie nehmen die Belange ihrer Studierenden ernst und stehen auch außerhalb ihrer Veranstaltungen für Fragen und Probleme in angemessenem zeitlichen Rahmen zur Verfügung.

Sie bedienen sich objektiver und gerechter Bewertungs- und Beurteilungsverfahren sowie transparenter Entscheidungsregeln. Wertungen über die Hochschule, Kolleginnen und Kollegen oder Studierende erfolgen mit Bedacht.

Studierende sind offen für die Aufnahme neuen Wissens. Sie bemühen sich um ihre fachliche und persönliche Weiterentwicklung. Sie nutzen die persönlichen Entwicklungschancen und Freiräume, die ein Hochschulstudium mit sich bringt.

Sie leisten ihren Beitrag zu gelingenden Veranstaltungen durch angemessenes Verhalten und engagierte Mitarbeit. Sie sind keine Konsumenten, sondern wirken eigenverantwortlich und kritisch an der Qualität ihrer Ausbildung mit.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigen ihre Aufgaben flexibel und zielorientiert. Ihre Arbeit basiert auf vernetztem Denken und Handeln. Sie verhalten sich gegenüber anderen kooperativ, verantwortlich und vorausschauend.

Sie machen ihre Entscheidungen transparent und kommunizieren diese zeitnah, so wie auch sie erwarten, dass ihre Tätigkeiten betreffende Fragen mit ihnen frühzeitig und angemessen besprochen werden. Sie bringen sich aktiv in die Entscheidungsprozesse der Fakultät ein und erwarten, dass ihre Interessen von der Fakultätsleitung angemessen berücksichtigt werden.

Personen in Führungspositionen nehmen eine Vorbildfunktion wahr und sorgen auch durch eigenes Verhalten dafür, dass Reflexionsbereitschaft, gegenseitige Achtung und Wertschätzung die Atmosphäre in der Fakultät bestimmen.

Sie beraten und fördern insbesondere auch neue Fakultätsmitglieder im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer derzeitigen und zukünftigen Aufgaben sowie ihrer fachlichen und persönlichen Entwicklung. 

Grundsätze wissenschaftlicher Redlichkeit

Alle Mitglieder der Fakultät streben nach Erkenntnisfortschritt und halten bei ihren Arbeiten die Kriterien wissenschaftlicher Objektivität und Integrität ein. Sie verwenden keine fragwürdigen Quellen und weisen alle fremden Gedanken gemäß den anerkannten Regeln wissenschaftlichen Arbeiten nach.

Sie legen ihre Erkenntnisse nach bestem Wissen und Gewissen dar und unterdrücken insbesondere keine Ergebnisse, die ihren ideologischen, politischen oder religiösen Standpunkten nicht entsprechen. Sie machen ihre Ergebnisse in angemessener Weise der Öffentlichkeit zugänglich. Vertrauliche Informationen werden in geeigneter Weise geschützt.

Bei gutachterlichen Stellungnahmen halten die Mitglieder der Fakultät die fachwissenschaftlichen Standards ein. Mögliche Interessenkonflikte werden offengelegt, in schwerwiegenden Konfliktfällen sind Begutachtungen oder Beurteilungen abzulehnen.

Bei gemeinsamen Projekten von Professoren bzw. Mitarbeitern oder Studierenden werden die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums und die an der Hochschule geltenden Grundsätze für Drittmittelprojekte beachtet. 

Ethik-Kommission

Zur Beförderung der Zielsetzung dieses Ethik-Kodex wird eine Ethik-Kommission gebildet. Ihr gehören kraft Amtes der/die Ethik-Beauftragte und der/die Gleichstellungsbeauftragte sowie jeweils ein Vertreter aus der Gruppe der Professorinnen/Professoren, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Studierenden. Die Nominierung erfolgt nach einem Verfahren, das die Gruppen selbst bestimmen. Die Amtszeit für das studentische Mitglied beträgt ein Jahr, für die von den Professoren- und Mitarbeitergruppen Gewählten zwei Jahre.

Aufgabe der Ethik-Kommission ist es, den Fakultätsvorstand im Hinblick auf die Weiterentwicklung dieses Ethik-Kodex zu beraten. Jeder hat die Möglichkeit, die Mitglieder der Ethik-Kommission um Vermittlung bei Konflikten zu bitten. Sie werden hierbei ausschließlich im Einvernehmen der Konfliktparteien und mit dem Ziel der Konfliktlösung tätig.

Zwei Jahre nach Aufnahme ihrer Tätigkeit unterbreitet die Ethik-Kommission dem Fakultätsvorstand aufgrund der von ihr gesammelten Erfahrungen Vorschläge zur Weiterentwicklung des Ethik-Kodex.

Die Mitglieder der Kommission sind zur Verschwiegenheit über die als Kommissionsmitglied erlangten Kenntnisse verpflichtet. Sämtliche Aufzeichnungen der Kommission und ihrer Mitglieder sind so aufzubewahren, dass Dritte keinen Zugang zu erhalten können, und nach Abschluss des Vorganges zu vernichten.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften

Die im Kodex aufgeführten Verhaltenserwartungen zielen auf ein gedeihliches Miteinander aller Mitglieder der Fakultät für Wirtschaft und Recht. Verbindliche Rechtspflichten werden durch diesen Kodex – mit Ausnahme von Abschnitt 5 (Verschwiegenheitspflicht) – weder begründet noch verändert.