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Dezentrale Studienkommissionen

Neben den zentralen Studienkommission der Fakultät für Wirtschaft und Recht und dem Prüfungsausschuss der Fakultät gibt es für jeden Studiengang je eine dezentrale Studienkommission und einen Prüfungsausschuss für die Bachelor- sowie die Master-Studiengänge.

Die studentischen Vertreter der Studienkommission (StuKo) werden von den Studenten des Studiengangs gewählt und vom Fakultätsrat bestellt. Sie behandelt Fragen, die mit der Lehre und dem Studium zusammenhängen. Die StuKo besteht aus dem/der StudiendekanIn als Vorsitzenden sowie mind. zwei Professoren und zwei Studierenden aus dem jeweiligen Studiengang. Die Amtszeit der Studierenden beträgt zwei Semester, die der übrigen Mitglieder vier Semester.

Die StuKo befasst sich hauptsächlich mit der .. 

  • Behandlung studentischer Anfragen und Probleme
  • Evaluierung von Lehrveranstaltungen (wann, wie viele und auf welche Art werden diese evaluiert?)
  • Mitarbeit und Vorbereitung von anstehenden Akkreditierungen
  • Mitsprache und Entscheidung über neue Studien- und Prüfungsordnungen oder Veränderungen alter Versionen

Kurzum, die StuKo beschäftigt sich mit allem, was mit dem Studienangebot und der Lehre im Studiengang zu tun hat.

Die Mitglieder werden auf Antrag der Studiengänge im Fakultätsrat gewählt. Dafür genügt eine Email an das Fakultätsmanagement mit der Aufstellung der neuen Mitglieder (und/oder der Mitglieder, die zurücktreten).