Die Aufgaben sind insbesondere in § 29 StuPO festgelegt. Die Prüfungsausschüsse haben folgende Aufgaben:
a) Bestellung der Prüferinnen bzw. Prüfer und Beisitzerinnen bzw. Beisitzer ,
b) Entscheidungen über die Anrechnungsfähigkeit von anderen Studien- und
Prüfungsleistungen gemäß § 40,
c) Entscheidungen über Fristverlängerungen bei der Thesis gemäß § 20 Abs. 9
sowie Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht gemäß § 21 Abs. 5,
d) Entscheidungen über Versäumnis und Täuschungen nach § 25 sowie die
Ungültigkeit von Prüfungsleistungen nach § 26,
e) Feststellung der Gesamtergebnisse der Vorprüfung und der Abschlussprüfung.
Für die Entscheidungen nach b) und e) ist das Einvernehmen des Prüfungsamtes erforderlich.
Die Mitglieder werden auf Antrag der Studiengänge im Fakultätsrat gewählt. Dafür genügt eine Email an das Fakultätsmanagement mit der Aufstellung der neuen Mitglieder (und/oder der Mitglieder, die zurücktreten).