Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss der Fakultät Wirtschaft und Recht (PA W&R) ist ein Prüfungsorgan im Sinne der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO).Dabei ist es ein Anliegen des PA W&R, seine Entscheidungen auf der Grundlage der StuPO und des Landeshochschulgesetztes so zu treffen, dass die Gegebenheiten jedes Einzelfalls in bestmöglicher Weise berücksichtigt werden und gleichzeitig die Chancengleichheit aller Studierenden gewahrt wird.
Haben Sie Fragen zu Prüfungen und zur Studien- und Prüfungsordnung? Schauen Sie im Prüfungsrechts FAQ nach!
Bei Studienschwierigkeiten und psychischen Problemen können Sie sich auch an die Psychotherapeutische Beratungsstelle für Studierende des Studentenwerks Karlsruhe (PBS) unter „http://www.pbs-ka-pf.de“ wenden.
Die Aufgaben sind insbesondere in § 30 StuPO festgelegt.
Sie umfassen:
• Entscheidungen über Studienzeitverlängerungen (§ 35 StuPO)
• Entscheidungen über Drittversuche (§ 34 StuPO), die nicht von Amts wegen durch das
Prüfungsamt zu treffen sind
• Entscheidungen über verbindliche Studienvereinbarungen (§ 37 StuPO)
• Stellungnahmen bezüglich Widersprüchen zu den genannten Entscheidungen
• Entscheidungen über Sonderregelungen für Behinderte/chronisch kranke Studierende gemäß § 42 StuPO
Dabei ist es ein Anliegen des Prüfungsausschusses der Fakultät, seine Entscheidungen auf der Grundlage der StuPO und des Landeshochschulgesetztes so zu treffen, dass die Gegebenheiten jedes Einzelfalls in bestmöglicher Weise berücksichtigt werden und gleichzeitig die Chancengleichheit aller Studierenden gewahrt wird.
• Studiendekan der Fakultät und zugleich Vorsitzender des PA W&R
Prof. Dr. Eisenberg
• Leiterin des Prüfungsamtes
Prof. Dr. Schmidtmeier
• Weitere Professoren:
Prof. Dr. Bremser
Prof. Burkard
Prof. Dr. Eidel
Prof. Dr. Willburger
• Weitere Mitarbeiterinnen:
Jens Zagola
• ein/e Vertreter/in der Studentischen Abteilung mit beratender Stimme